Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) (Drucksachen 20/11565 und 20/11798)
Bundestag verlängert Nato-Einsatz der Bundeswehr im Kosovo
Die Bundeswehr beteiligt sich für ein weiteres Jahr an der Nato-geführten internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR). Dafür sollen wie bisher bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden können, schreibt die Bundesregierung in einem Antrag (20/11565), den der Bundestag am Donnerstag, 27. Juni 2024, in namentlicher Abstimmung mit 535 Ja-Stimmen bei 91 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen angenommen hat. Dazu lag eine Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (20/11798) vor.
Darüber hinaus hatte der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/11799) abgegeben, demzufolge der Antrag „mit der Haushaltslage des Bundes vereinbar“ ist. Einen Entschließungsantrag der Gruppe BSW (20/11859) lehnte der Bundestag mit der Mehrheit aller Fraktionen bei Enthaltung der Gruppe Die Linke ab.
Antrag der Bundesregierung
Zu den Aufgaben gehören laut Antrag neben dem Beitrag zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und der Unterstützung zur „Entwicklung einer stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Republik Kosovo“ die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force als „demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) als Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Struktur“.
Wie die Bundesregierung ausführt, ist die Sicherheitslage im mehrheitlich ethnisch serbischen Norden des Kosovos seit 2022 von wachsenden Spannungen geprägt. „Insbesondere die gewalttätigen Auseinandersetzungen in der nördlichen Gemeinde Zvečan im Mai 2023, bei denen zahlreiche KFOR-Soldatinnen und -Soldaten sowie Zivilistinnen und Zivilisten teilweise schwer verletzt wurden sowie der gewalttätige Angriff dutzender schwerbewaffneter, paramilitärischer kosovoserbischer Kräfte in Banjska im September 2023 stellten eine Eskalation der Situation im Norden Kosovos dar.“ Politische Spannungen hätten sich auch Anfang 2024 fortgesetzt, unter anderem zur Frage möglicher Neuwahlen der Bürgermeister der vier nördlichen Gemeinden sowie zu den Regelungen zum Zahlungsverkehr zwischen Serbien und Kosovo.
Zentrales Anliegen der Bundesregierung sei eine „umfassende, nachhaltige, rechtsverbindliche Normalisierung der Beziehungen zwischen Kosovo und Serbien“ und bilateral in Bezug auf Kosovo eine politische, rechtsstaatliche und wirtschaftlich-soziale Stabilisierung und die Unterstützung der EU-Annäherung. Grundlage für KFOR sei weiterhin die Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, heißt es im Antrag weiter. Sowohl Kosovo als auch Serbien hätten stets deutlich gemacht, dass sie die Fortführung der KFOR-Präsenz wünschen. Die Kosten für die einsatzbedingten Zusatzausgaben beziffert die Bundesregierung auf insgesamt rund 21,8 Millionen Euro. (ahe/ hau/27.06.2024)