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22. Mai 2026

Ablehnung eines Antrags zur Arzneimittelversorgung

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) zu dem Antrag der Fraktion der AfD: Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen (Drucksachen 21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b und 21/2553(Dokument, öffnet ein neues Fenster))

  • Abstimmungsergebnis
  • Debatte

Gesamtergebnis, 628 Mitglieder

  • 440 ja
  • 126 nein
  • 0 enthalten
  • 62 nicht abg.

CDU/CSU
206 Mitglieder

  • 191 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 15 nicht abg.

AfD
150 Mitglieder

  • 0 ja
  • 125 nein
  • 0 enthalten
  • 25 nicht abg.

SPD
120 Mitglieder

  • 111 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 9 nicht abg.

B90/Grüne
85 Mitglieder

  • 81 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 4 nicht abg.

Die Linke
64 Mitglieder

  • 56 ja
  • 0 nein
  • 0 enthalten
  • 8 nicht abg.

fraktionslos
3 Mitglieder

  • 1 ja
  • 1 nein
  • 0 enthalten
  • 1 nicht abg.

1 / 50

Name

Fraktion

Bundesland

Abstimmung

Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD hat der Bundestag am Freitag, 22. Mai 2026, die Apothekenreform der Bundesregierung (21/4084(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass Apotheken wirtschaftlich gestärkt und mit mehr Befugnissen ausgestattet werden, um das Versorgungsangebot für die Bevölkerung zu erweitern. Gegen das zuvor vom Gesundheitsausschuss noch geänderte sogenannte Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) votierten AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich.

Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der AfD mit dem Titel „Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen“ (21/2553(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). In namentlicher Abstimmung votierten 440 Abgeordnete gegen die Initiative, 126 stimmten dafür. Ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Apotheken stärken – Arzneimittelversorgung verbessern“ (21/3829(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) fand ebenfalls keine Mehrheit gegen die Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD und bei Enthaltung der Grünen. Der Gesundheitsausschuss hatte zu beiden Abstimmungen Beschlussempfehlungen vorgelegt (21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).

Apothekenreform der Bundesregierung

Vor allem kleinere und ländliche Apotheken stünden vor Herausforderungen durch Fachpersonalmangel, Strukturwandel und sinkende Wirtschaftlichkeit, heißt es in dem Regierungsentwurf. Das Ziel sei, verbesserte wirtschaftliche Rahmenbedingungen für inhabergeführte Apotheken zu schaffen. Die vor Ort verfügbare pharmazeutische Expertise solle zudem besser als bisher für die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung genutzt werden, etwa zur Prävention. Bürokratie soll abgebaut und die Eigenverantwortung der Apotheker gestärkt werden.

Der Entwurf beinhaltet zahlreiche Detailregelungen. So sollen die Anforderungen an die Gründung einer Zweigapotheke abgesenkt werden. Zweigapotheken können künftig eröffnet werden, wenn in abgelegenen Orten die Versorgung mit Arzneimitteln deutlich eingeschränkt ist. Mit Blick auf flexiblere Arbeitszeitmodelle soll die Leitung von Filial- oder Zweigapotheken auch durch zwei Personen wahrgenommen werden können. Dabei soll eine zeitliche oder organisatorische Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ermöglicht werden.

Vorübergehende Apothekenleitung durch PTA

Mit behördlicher Genehmigung sollen im Rahmen einer praktischen Erprobung erfahrene pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) zur vorübergehenden Aufrechterhaltung des Betriebs von Apotheken in ländlichen Regionen für maximal 20 Tage, davon höchstens 10 Tage am Stück, ihre Apothekenleitung vertreten können. Neben Vollnotdiensten über Nacht werden künftig auch Teilnotdienste in den Abendstunden über den Nacht- und Notdienstfonds bezuschusst.

Apotheken sollen ferner Impfungen mit allen Impfstoffen, die keine Lebendimpfstoffe sind, verabreichen können. Dazu wird neben der Erweiterung der ärztlichen Schulung auch die Vergütungsverhandlung ausgeweitet. Auch sollen in Apotheken und zugelassenen Pflegeeinrichtungen Schnelltests gegen bestimmte gängige Erreger ermöglicht werden. Dazu wird der Arztvorbehalt teilweise aufgehoben.

Prävention und vorrätige Arzneimittel

Es wird ferner ein Anspruch auf Prävention von Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes und tabakassoziierten Erkrankungen sowie die Früherkennung von hierfür maßgeblichen Erkrankungsrisiken als pharmazeutische Dienstleistungen durch Apotheken vorgesehen. Apotheken wird die Abgabe bestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne Vorliegen einer ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung ermöglicht. Dies soll unter bestimmten Bedingungen bei der Anschlussversorgung von chronischen Erkrankungen gelten und auch bei akuten, unkomplizierten Erkrankungen.

Außerdem sollen Apotheken künftig bei der Einlösung von Arzneimittelverordnungen ein vorrätiges Mittel abgeben dürfen, sofern rabattierte Medikamente nicht verfügbar sind. Diese Regelung wird befristet und evaluiert. Die sogenannte Nullretaxation aus formalen Gründen wird ausgeschlossen, wenn die Apotheke ein Arzneimittel abgibt, das mit dem verordneten Mittel in Wirkstärke und Packungsgröße identisch ist, für ein gleiches Anwendungsgebiet zugelassen ist und die gleiche oder eine austauschbare Darreichungsform besitzt.

Nutzung von Kommissionierautomaten

Im Rahmen eines Heimversorgungsvertrags sollen Arztpraxen Rezepte und E-Rezepte für Heimbewohner direkt an die versorgende Apotheke übermitteln können. Den Apotheken wird die Möglichkeit eröffnet, zur Lagerung von Fertigarzneimitteln eingesetzte Kommissionierautomaten auch zur Lagerung von verkehrs- und verschreibungsfähigen Betäubungsmitteln in Form von Fertigarzneimitteln zu nutzen. Für bestimmte Stoffe werden verbindliche Apothekeneinkaufspreise von der Selbstverwaltung vereinbart, um die Abrechnung transparenter und einheitlicher zu gestalten und Verwaltungsaufwand zu reduzieren. 

Parallel zum Gesetzentwurf ist nach Angaben der Bundesregierung eine ergänzende Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung geplant, in der Regelungen zur Apothekenvergütung vorgesehen sind, so etwa eine Empfehlung zur Anpassung der Honorare über eine jährliche Verhandlungslösung zwischen dem Verband der Apotheken und dem GKV-Spitzenverband. Die Verordnung soll darüber hinaus Regelungen zur Flexibilisierung des Personaleinsatzes sowie der Betriebsabläufe einschließlich der Öffnungszeiten beinhalten sowie strengere Qualitätsvorgaben für den Arzneimittelversandhandel.

Stellungnahme des Bundesrates

Der Bundesrat bat in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, mit der Verordnung auch das sogenannte Apothekenpackungsfixum von derzeit 8,35 Euro auf 9,50 Euro anzuheben. 

In der Erwiderung der Bundesregierung hieß es jedoch, vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen auf die gesetzliche Krankenversicherung und deren aktueller Finanzsituation müsse die Umsetzung dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Änderung momentan zurückgestellt werden. Der Verordnungsentwurf sehe jedoch andere Vergütungsverbesserungen vor.

Änderungen im Gesundheitsausschuss

Der Gesundheitsausschuss billigte in seiner Sitzung am Mittwoch, 20. Mai 2026, 13 Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen, die teilweise auf Empfehlungen des Bundesrates beruhten. In einem fachfremden Antrag geht es um den Ausschluss von Rabattverträgen für sogenannte Biosimilars bis Ende Juni 2028, der ausführlich und kontrovers diskutiert wurde.

Andere Änderungsanträge beziehen sich auf pharmazeutische Dienstleistungen sowie damit zusammenhängende Raumvorgaben, die konkretisierte Verantwortung der Apothekenleitung und die vorübergehende Aufrechterhaltung des Betriebs durch erfahrene Pharmazeutisch-technische Assistenten (PTA) unter bestimmten Bedingungen, die evaluiert werden soll.

Antrag der AfD

Die AfD-Fraktion forderte eine systematische Stärkung der Apotheken, um die Arzneimittelversorgung flächendeckend sicherzustellen. Apotheken gäben nicht nur Arzneimittel ab, sondern seien auch das wohnortnächste, größte, vielfältigste, fachkundig geführte und sichere dezentrale Lager für die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das finanzielle Risiko und die Vorfinanzierung trügen dabei die Apotheker selbst, hieß es in dem Antrag.

Die Apotheken hätten gleichwohl mit einer Vielzahl von Problemen zu kämpfen. Dazu gehörten der steigende Kostendruck, Medikamentenlieferengpässe, die Inflation, Personalmangel und die zunehmende Bürokratie. Hinzu komme der Trend zum Versandhandel mit Arzneimitteln. Als Folge expandierten die großen Versender im EU-Ausland, während die Apothekenzahl in Deutschland ständig sinke.

Vergütungen von Apotheken anheben

Daher müsste dringend die flächendeckende Arzneimittelversorgung über Apotheken zukunftssicher gemacht werden. Dabei dürften die Grenzen der Aufgabengebiete von Ärzten und Apothekern nicht verwischt werden.

Die Abgeordneten forderten unter anderem, sämtliche Vergütungen von Apotheken anzuheben und Bürokratie abzubauen. Den Apotheken sollte zudem die Möglichkeit gegeben werden, vorgeschriebene Mindestanforderungen an Ausstattung und Räumen für Labor- und Rezepturarbeiten zu unterschreiten und in Fällen, in denen dies der ärztlichen Verordnung entspricht, statt einer Rezeptur ein Fertigarzneimittel abzugeben.

Antrag der Linken

Die Linksfraktion forderte eine Stärkung der Apotheken und eine verbesserte Arzneimittelversorgung. Öffentliche Apotheken seien ein unverzichtbarer Teil des Gesundheitssystems, denn eine gute Arzneimittelversorgung könne große gesundheitliche, aber auch volkswirtschaftliche Folgeschäden abwenden, die durch falsche, übermäßige oder fehlende Anwendung von Arzneimitteln entstünden, hieß es in dem abgelehnten Antrag der Fraktion. Unerwünschte Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikationen seien für eine Vielzahl von Gesundheitsschäden verantwortlich. Viele davon wären vermeidbar, hieß es in dem Antrag. Vor diesem Hintergrund müssten sich Apotheker und pharmazeutische Assistenten auf ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag konzentrieren können.

Apotheken seien aber derzeit bei der Arzneimittelabgabe verpflichtet, einen langen Katalog von Kriterien zu beachten, um eine möglichst kostengünstige Bedienung der Verordnung zu gewährleisten. Diese bürokratischen Auflagen seien in den vergangenen Jahren massiv angestiegen, während die Vergütung pro Packung real deutlich gesunken sei. Die Schlüssel zur Reduktion von Fehlmedikationen seien mehr Kompetenzen, mehr Kooperation mit den Ärzten und Pflegeeinrichtungen, neue, auch aufsuchende Versorgungskonzepte sowie die Einbindung in regionale Gesundheitsnetzwerke. Die Abgeordneten forderten, die packungsbezogene Vergütung auf 9,50 Euro anzuheben und künftig regelbasiert anzupassen. Kompetenzen der öffentlichen Apotheken sollten erheblich ausweitet werden mit dem Ziel, die Folgen von unerwünschten Arzneimittelwirkungen und Fehlmedikation zu verringern.

Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung

Zudem sollten den Apotheken neue Aufgaben bei Prävention und Gesundheitsförderung eröffnet werden. Sie könnten etwa weitere Impfungen und Früherkennungstests übernehmen. Rabattverträge und die Importklausel im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sollten abgeschafft werden, zugunsten einer kollektivvertraglichen, nachgeschärften Festbetragsregelung für angemessene, niedrige Generikapreise.

Der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln sollte lediglich den Präsenz-Apotheken ermöglicht werden und nur dann, wenn die Versorgung anders nicht gewährleistet werden könne. (pk/hau/ste/22.05.2026)

Reden zu diesem Tagesordnungspunkt

Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()
Simone Borchardt

Simone Borchardt

© Simone Borchardt

Borchardt, Simone

CDU/CSU

()
Martin Sichert

Martin Sichert

© Büro MdB Sichert / Büro MdB Sichert

Sichert, Martin

AfD

()
Dr. Tanja Machalet

Dr. Tanja Machalet

© Thomas Köhler/ Photothek Media Lab

Machalet, Dr. Tanja

SPD

()
Paula Piechotta

Paula Piechotta

© Paula Piechotta/ Philip Knoll

Piechotta, Dr. Paula

Bündnis 90/Die Grünen

()
Ates Gürpinar

Ates Gürpinar

© Ates Gürpinar/ Olaf Krostitz

Gürpinar, Ates

Die Linke

()
Stephan Pilsinger

Dr. med. Stephan Pilsinger

© Stephan Pilsinger/ Christian Kaufmann

Pilsinger, Dr. Stephan

CDU/CSU

()
Dr. Christoph Birghan

Dr. Christoph Birghan

© Dr. Christoph Birghan/ Hagen Schnauß

Birghan, Dr. Christoph

AfD

()
Dr. Christos Pantazis

Dr. Christos Pantazis

© Maximilian König

Pantazis, Dr. Christos

SPD

()
Maria-Lena Weiss

Maria-Lena Weiss

© Maria-Lena Weiss/ Michael Kienzler

Weiss, Dr. Maria-Lena

CDU/CSU

()
Omid Nouripour

Omid Nouripour

© Omid Nouripour/Stefan Kaminski

Nouripour, Omid

Bundestagsvizepräsident

()

Dokumente

  • 21/2553 - Antrag: Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen
    PDF | 192 KB — Status: 04.11.2025
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/3829 - Antrag: Apotheken stärken - Arzneimittelversorgung verbessern
    PDF | 169 KB — Status: 27.01.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/4084 - Gesetzentwurf: Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG)
    PDF | 1 MB — Status: 11.02.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • 21/6076 - Beschlussempfehlung und Bericht: a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 21/4084 - Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung (Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz - ApoVWG) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Martin Sichert, Dr. Christina Baum, Carina Schießl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2553 - Flächendeckende Arzneimittelversorgung mit Apotheken zukunftssicher machen c) zu dem Antrag der Abgeordneten Ates Gürpinar, Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke - Drucksache 21/3829 - Apotheken stärken - Arzneimittelversorgung verbessern
    PDF | 1 MB — Status: 20.05.2026
    (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)
  • Fundstelle im Plenarprotokoll (Dokument, Link öffnet ein neues Fenster)

Beschluss

  • Gesetzentwurf 21/4084(Dokument, öffnet ein neues Fenster) (Beschlussempfehlung 21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe a: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen
  • Beschlussempfehlung 21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe c (Antrag 21/3829(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen) angenommen


namentliche Abstimmung zu Beschlussempfehlung 21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b (Antrag 21/2553(Dokument, öffnet ein neues Fenster) ablehnen)
12:15:26: Beginn der Abstimmung
12:40:28: Ende der Abstimmung
endgültiges Ergebnis
Gesamt: 566 Ja: 440 Nein: 126 Enthaltungen 0
Beschlussempfehlung 21/6076(Dokument, öffnet ein neues Fenster) Buchstabe b angenommen

Tagesordnung

Sitzungsverlauf

Herausgeber

  • Deutscher Bundestag, Internetredaktion
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Stand: 26.05.2026