Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea)
Beschlussempfehlung des Auswärtigen Ausschusses (3. Ausschuss) zu dem Antrag der Bundesregierung: Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUFOR ALTHEA in Bosnien und Herzegowina (Drucksachen 21/228 und 21/443)
Mit 386 Stimmen hat das Parlament am Mittwoch, 25. Juni 2025, die weitere Beteiligung der Bundeswehr an der durch die Europäische Union geführten Sicherheitsoperation in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea) gebilligt. Gegen den entsprechenden Antragder Bundesregierung (21/228) votierten in namentlicher Abstimmung 187 Abgeordnete, vier enthielten sich. Der Auswärtige Ausschuss hatte zur Abstimmung eine Beschlussempfehlung (21/443) und der Haushaltsausschuss eine Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/466) vorgelegt.
Bundeswehreinsatz in Bosnien und Herzegowina (Eufor Althea)
Antrag der Bundesregierung
Das Mandat ist befristet bis Ende Juni 2026. Es sollen wie bisher bis zu 50 Soldatinnen und Soldaten entsendet werden können. Zu deren vorgesehenen Aufgaben gehören die Unterstützung und Koordination der Ausbildung der bosnisch-herzegowinischen Streitkräfte, die Unterstützung zur Schaffung eines sicheren Umfelds sowie die Wahrnehmung von Führungs-, Verbindungs-, Beratungs-, Beobachtungs- und Unterstützungsaufgaben.
Zentrale Aufgabe von Eufor Althea ist den Angaben zufolge die Unterstützung der Umsetzung des Dayton-Friedensabkommens von 1995. Seither hätten keine Kampfhandlungen in Bosnien und Herzegowina stattgefunden. Innenpolitisch sei das Land aber weiterhin von Spannungen geprägt. „Die Autonomiebestrebungen in der Entität Republika Srpska (RS) höhlen zusehends die funktionale Integrität des Gesamtstaates aus“, schrieb die Bundesregierung.
Zutiefst gespaltenes politisches System
Erschwerend komme hinzu, dass die politischen Rahmenbedingungen durch ein zutiefst gespaltenes politisches System gekennzeichnet seien. Dazu gehörten die „Blockadeanfälligkeit“, die geringe Resilienz staatlicher Institutionen und eine „mehrheitlich entlang ethnischer Zugehörigkeit organisierte Politik“ sowie daraus folgend eine Anfälligkeit für Destabilisierungsversuche von außen.
„Die Umsetzung der für einen EU-Beitritt notwendigen politischen und sozioökonomischen Reformen erfordert neben politischem Willen eine stabile Sicherheitslage“, argumentierte die Bundesregierung. Die Operation Eufor Althea leiste durch Zusicherung und Abschreckung eine wichtige Rolle für die Aufrechterhaltung eines sicheren und stabilen Umfeldes. (ahe/hau/26.06.2025)