Ablehnung eines Antrags zur Rücknahme des Verbrenner-Verbots
Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Antrag der Abgeordneten Leif-Erik Holm, Marc Bernhard, Peter Boehringer, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD Deindustrialisierung stoppen - Verbrenner-Verbot aufheben (Drucksachen 21/476 und 21/225)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, einen Antrag der AfD-Fraktion zum Verbot des Verbrennungsmotors abgelehnt. Zum Antrag mit dem Titel „Deindustrialisierung stoppen – Verbrenner-Verbot aufheben“ (21/225) lag eine Beschlussempfehlung des Wirtschaftsausschusses (21/476) vor. Für den Antrag stimmten in namentlicher Abstimmung 138 Abgeordnete, 433 Abgeordnete lehnten ihn ab.
Ablehnung eines Antrags zur Rücknahme des Verbrenner-Verbots
Antrag der AfD
Die AfD-Fraktion verlangt, das Verbot des Verbrennungsmotors ab 2035 rückgängig zu machen, „statt zu den Flottengrenzwerten zu stehen und EU-weit ab 2035 nur noch Nullemissions-Fahrzeuge zuzulassen“. In dem Antrag heißt es: Ursächlich für die sinkende Produktion und fortschreitende Arbeitsplatzverluste in der Autobranche seien ausbleibende Investitionen in Spitzentechnologien.
Grund dafür seien „radikale und strukturelle Eingriffe des Staates“, insbesondere der EU, in den Automarkt in Form von faktischen Technologieverboten wie den „technisch nicht realisierbaren CO2-Flottengrenzwerten“ samt Androhung von Strafzahlungen bei Nichteinhaltung und dem Zulassungsverbot von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ab 2035, schreiben die Abgeordneten. (hau/16.10.2025)