05.03.2026 | Parlament

Worte von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner vor der Beratung des Tagesordnungspunktes Ratifizierung Deutsch-britischer Freundschaftsvertrag

[Stenografischer Dienst]

Präsidentin Julia Klöckner: 

Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, möchte ich gerne noch einige Worte an die Kolleginnen und Kollegen richten; denn wir haben heute Besuch.

Auch in der Außenpolitik hat das Grundgesetz dem Deutschen Bundestag eine zentrale Rolle verliehen - zu Recht. Die Bundesregierung verhandelt völkerrechtliche Verträge, und wir beraten und beschließen das Zustimmungsgesetz im Deutschen Bundestag. Erst danach kann der Bundespräsident den Vertrag ratifizieren, also unterzeichnen. Das ist der letzte Schritt, um einen völkerrechtlichen Vertrag mit einem anderen Staat zu schließen. 

Ein solches Zustimmungsgesetz - das ist nicht häufig der Fall - liegt uns heute vor. Es geht um den deutsch-britischen Vertrag über Freundschaft und bilaterale Zusammenarbeit, kurz: Kensington-Vertrag, benannt nach dem Londoner Stadtteil Kensington. Dort haben der Bundeskanzler Friedrich Merz und der britische Premierminister Keir Starmer am 17. Juli vergangenen Jahres den Vertrag im Victoria and Albert Museum unterzeichnet. 

Ich möchte kurz anmerken: Die Ehe von Königin Victoria mit dem deutschen Prinzen Albert war lang und glücklich. Möge es bei den Beziehungen unserer Länder auch so sein. 

(Heiterkeit der Abg. Claudia Roth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich freue mich sehr, auf der Tribüne den britischen Botschafter, Seine Exzellenz Herrn Andrew Mitchell, zu begrüßen. Herr Botschafter, seien Sie uns hier im Hohen Haus sehr herzlich willkommen! 

(Beifall)

Obwohl die Bundesrepublik und das Vereinigte Königreich seit Langem enge Partner sind, ist der Kensington-Vertrag der erste umfassende Freundschaftsvertrag zwischen unseren Ländern seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges. Er stellt die deutsch-britischen Beziehungen auf eine neue Grundlage. Und er setzt ein deutliches Zeichen: Angesichts neuer Bedrohungen steht Europa zusammen, auch nach dem Brexit. 

Der Vertrag vervollständigt ein europäisches Vertragsdreieck zwischen Deutschland, Frankreich und Großbritannien. Es gibt bereits den Lancaster-House-Vertrag zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich und die deutsch-französischen Verträge von Élysée und Aachen. Mit dem Kensington-Vertrag schließen wir nun ein Dreieck zwischen unseren Ländern, die eng zusammenarbeiten und das hier auch dokumentieren. Das ist ein sehr schönes Zeichen. Der Vertrag sieht eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit auf sehr vielen Feldern vor. Darüber wollen wir jetzt ausführlich beraten.