03.09.2026 | Parlament

Abschlussbericht des Bundesministeriums des Innern zu Zwangsadoptionen in der SBZ/DDR

Textzitat: Zwangsadoptionen und erzwungene Trennungen waren staatliches Unrecht. Es ist gut, dass wir mit der Zentralen Auskunfts- und Vermittlungsstelle eine Anlaufstelle für alle Betroffenen haben.“ Auf grauem Hintergrund mit Bild des Berichts

(© Team Zupke)

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat den Abschlussbericht seiner Projektgruppe „Aufarbeitung DDR-Zwangsadoptionen“ veröffentlicht. 

2019 hat der Deutsche Bundestag beschlossen, die Hintergründe von Zwangsadoptionen in der Sowjetwischen Besatzungszone und der DDR aufzuarbeiten. Die Projektgruppe wurde 2020 eingerichtet, um den Bundestagsbeschluss umzusetzen. Sie schuf die gesetzlichen Grundlagen für den Zugang zu besonders geschützten DDR-Archiven, baute die Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle (ZAuV) für Betroffene mit auf und begleitete die im Januar vorgestellte Forschung des Deutschen Instituts für Heimerziehung. 

Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke erklärt dazu:

„Die Forschung zeigt, in welcher Form und in welchem Ausmaß es zu Zwangsadoptionen in der DDR kam. Ein zentral gesteuertes, politisches Vorgehen zur Kindeswegnahme lässt sich nicht nachweisen. Aber das schmälert nicht das Leid: Zwangsadoptionen und erzwungene Trennungen waren staatliches Unrecht. Es ist gut, dass wir mit der Zentralen Auskunfts- und Vermittlungsstelle eine Anlaufstelle für alle Betroffenen haben.“

Wer vermutet, von einer politisch motivierten Adoption in der DDR betroffen zu sein, kann sich an die Zentrale Auskunfts- und Vermittlungsstelle (ZAuV) beim Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen wenden.