Gesprächspodium in Nordrhein-Westfalen zur Erinnerung an das SED-Unrecht

Gesprächspodium mit der SED-Opferbeauftragten in Nordrhein-Westfalen zur Erinnerung an das SED-Unrecht, Justizzentrum Bochum. (© Team Zupke)
Am 7. Oktober 2025 war die SED-Opferbeauftragte zu Gast im Justizzentrum Bochum. Vor dem Hintergrund der Gründung der DDR am 7. Oktober 1949 diskutierte die Bundesbeauftragte gemeinsam mit dem Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Benjamin Limbach sowie weiteren Experten aus Wissenschaft und Forschung über die systematische Unterdrückung, Verfolgung und Überwachung Andersdenkender in der DDR. Dabei hoben die Diskutanten die Bedeutung einer historischen Aufarbeitung sowie einer gemeinsamen Erinnerungskultur hervor. Gleichzeitig mahnten sie Wachsamkeit gegenüber autoritären Tendenzen an und betonten den Wert von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Die Opferbeauftragte hat sich über die Gelegenheit, im Justizzentrum sprechen zu können, sehr gefreut. Aus ihrer Sicht ist es von entscheidender Bedeutung, dass auch die Beschäftigten im Justizwesen für die vielfältigen Formen politischer Repression in der DDR sowie für deren langfristige Folgen sensibilisiert sind. Nur auf dieser Grundlage kann in gegebenenfalls erforderlichen Gerichtsverfahren – etwa bei der Anerkennung von Rehabilitierungen oder im Bereich der Beschädigtenversorgung – eine fundierte und auch den aktuellen Forschungsstand einbeziehende rechtliche Bewertung erfolgen. Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten ist es daher unerlässlich, dass entsprechende Kenntnisse zum SED-Unrecht sowohl in der juristischen Ausbildung als auch in der Fortbildung von Juristinnen und Juristen, insbesondere von Richterinnen und Richtern, systematisch vermittelt werden.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die Neuregelung von § 5a des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Ziel der Reform ist es, die Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht sowie auch dem Unrecht der SED-Diktatur als obligatorisch in die Ausbildung angehender Juristinnen und Juristen einzubeziehen. Im Hinblick auf die Umsetzung der Reform innerhalb des juristischen Vorbereitungsdienstes ist hier, neben den Ländern Sachsen-Anhalt und Thüringen, insbesondere Nordrhein-Westfalen als beispielgebend zu nennen. Die Opferbeauftragte würde es begrüßen, wenn auch die anderen Länder diesem Beispiel folgen würden.