SED-Opferbeauftragte bei der Festveranstaltung zu „35 Jahre Bund der DDR-Zwangsausgesiedelten“, im Thüringer Landtag

Die SED-Opferbeauftragte anlässlich des 35. Jahrestages der Gründung des BdZ im Gespräch mit dem Landesbeauftragten des Freistaates Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Peter Wurschi, im Thüringer Landtag. (© Team Zupke)
Anlässlich des 35. Jahrestages der Gründung des BdZ fand in Beisein des Thüringer Ministerpräsidenten Prof. Mario Voigt, des Thüringer Landtagspräsidenten Thadäus König, der SED-Opferbeauftragten Evelyn Zupke, dem Landesbeauftragten des Freistaates Thüringen zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Dr. Peter Wurschi und der Präsidentin des Bundes der Zwangsausgesiedelten (BdZ), Marie-Luise Tröbs am 25. Oktober 2025 eine Festveranstaltung im Thüringer Landtag statt.
In ihrer Rede betonte die SED-Opferbeauftragte: „Die Geschichte der Zwangsaussiedlung ist eine Geschichte des Leids, der Repression, des Heimatverlustes und ja, auch in vielen Fällen, eine des Todes. Die Erinnerung an die Zwangsaussiedlung fordert uns als Gesellschaft heraus. Die Zwangsaussiedlung hat uns keine Gefängnisse, Mauerteile oder Stacheldraht hinterlassen. Für die Zwangsaussiedlung fehlen die Orte, die in unserer Erinnerungskultur wie Brücken zwischen Vergangenheit und Gegenwart fungieren können. Die Zwangsaussiedlung hat heute meist nur stille Zeugen. Umso wichtiger ist es, dass wir, wie heute, über die Zwangsaussiedlung sprechen, dass wir uns mit den bis heute andauernden Folgen auseinandersetzen. Das, was den Zwangsausgesiedelten in der Diktatur widerfahren ist, können wir heute in unserer Demokratie nicht ungeschehen machen.“
Anfang des Jahres haben Bundestag und Bundesrat ein umfassendes Paket zur besseren Unterstützung von Opfern der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR beschlossen. Bisher nicht ausreichend von den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen berücksichtigt, hat die Opfergruppe der Zwangsausgesiedelten nun einen Anspruch auf eine einmalige Leistung in Höhe von 7.500 Euro.
„Jetzt wissen es alle: Wir waren keine Verbrecher.“, war die Reaktion eine über 90-jährige Zwangsausgesiedelte gegenüber der SED-Beauftragten - wenige Monate nach dem Beschluss des Gesetzes, meldete sich, die als junge Frau aus ihrer Heimat vertrieben wurde. Erst jetzt, nach dem Gesetzesbeschluss, hat sie zum ersten Mal ihr damaliges Dorf, aus dem sie mit ihrer Familie vertrieben wurde, wieder besucht.
Hintergrund:
In den Jahren 1952 und 1961 wurden in zwei groß angelegten Zwangsaussiedlungsaktionen, wie „Aktion Ungeziefer“ und „Aktion Kornblume“, rund 11.500 politisch missliebige Personen, die an der innerdeutschen Grenze lebten, in das Innere der DDR umgesiedelt. Vielen von ihnen wurde dabei ihr Grundbesitz entzogen. Zwangsaussiedlungen stellten individuelle politische Repressionsmaßnahmen des SED-Regimes dar, die insbesondere lang ansässige und einflussreiche Bürgerinnen und Bürger, welche der Diktatur kritisch gegenüberstanden, ins Visier nahmen. Dies führte zu gravierenden Veränderungen ihrer Vermögensverhältnisse sowie häufig zu dauerhaften gesundheitlichen und beruflichen Einschränkungen. In der DDR war es den Betroffenen untersagt, über ihr Schicksal zu sprechen. Zudem wurden sie in den Medien kriminalisiert und oft öffentlich als „asozial“ diffamiert. Über Jahre hinweg wurden sie weiter überwacht und durch spezielle Kennzeichnungen in den Polizeiakten zusätzlichen Reglementierungen unterworfen.