04.12.2025 | Parlament

Fachgespräch: „Enttäuschtes Vertrauen: DDR-Flüchtlinge und Übersiedler - Benachteiligte im heutigen Rentenrecht?“

Das Bild zeigt eine Frau mit einem kleinen Heftchen in der Hand, neben ihr sitz ein älterer Mann.
Das Bild zeigt vier Personen, einer von ihnen spricht , die anderen sind ihm zugewandt und hören zu. Alle sitzen an einem Tisch.
Das bIld zeigt einen Ausschusssaal, mit zahlreichen Menschen, die an Tischen sitzen.
Das Bild zeigt drei Personen, einer von ihnen spricht, die Frau neben ihm sitzend schaut ihn direkt an. Alle sitzen an einem Tisch. Hinter ihnen sieht man durch das sehr große Fenster, ein helles Gebäude.

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Die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke (mit der Broschüre: „Wegweiser für Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR“), beim Fachgespräch „Enttäuschtes Vertrauen: DDR-Flüchtlinge und Übersiedler - Benachteiligte im heutigen Rentenrecht?“ im Deutschen Bundestag (© Team Zupke)

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Beteiligte am Fachgespräch „Enttäuschtes Vertrauen: DDR-Flüchtlinge und Übersiedler - Benachteiligte im heutigen Rentenrecht?“ im Deutschen Bundestag veranstaltet. (© Team Zupke)

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Gäste beim Fachgespräch Titel „Enttäuschtes Vertrauen: DDR-Flüchtlinge und Übersiedler - Benachteiligte im heutigen Rentenrecht?“ im Deutschen Bundestag veranstaltet. Teilgenommen haben neben zahlreichen Betroffenen insbesondere Abgeordnete aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen. (© Team Zupke)

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Beteiligte am Fachgespräch unter dem Titel „Enttäuschtes Vertrauen: DDR-Flüchtlinge und Übersiedler - Benachteiligte im heutigen Rentenrecht?“ im Deutschen Bundestag veranstaltet. Teilgenommen haben neben zahlreichen Betroffenen insbesondere Abgeordnete aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen. (© Team Zupke)

Die SED-Opferbeauftragte hat am 4. Dezember 2025 ein Fachgespräch unter dem Titel „Enttäuschtes Vertrauen: DDR-Flüchtlinge und Übersiedler - Benachteiligte im heutigen Rentenrecht?“ im Deutschen Bundestag veranstaltet. Teilgenommen haben neben zahlreichen Betroffenen insbesondere Abgeordnete aller im Deutschen Bundestag vertretenen Fraktionen.

Der Umgang mit geflüchteten, freigekauften oder übergesiedelten DDR-Bürgerinnen und Bürgern im heutigen Rentenrecht beschäftigen Gerichte und Politik seit vielen Jahren. So unterlagen Personen, die aus der DDR als Flüchtlinge, als freigekaufte politische Häftlinge oder als Übersiedlerinnen und Übersiedler in die Bundesrepublik kamen, bis 1992 dem Fremdrentengesetz (FRG). Dieses Gesetz regelte, dass die in der DDR erbrachten Arbeitsleistungen als in der Bundesrepublik erzielte Leistungen anerkannt wurden. Die Betroffenen wurden bei ihrer Ankunft in der Bundesrepublik durch den „Wegweiser für Flüchtlinge und Übersiedler aus der DDR“ – einer vom damaligen Bundesinnenministerium herausgegebenen Informationsbroschüre – über ihre Integration in das westdeutsche Rentensystem informiert. In Folge der Wiedervereinigung wurde 1992 das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) eingeführt, um die Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung zu gewährleisten. Seitdem werden die in der DDR zurückgelegten Versicherungszeiten gemäß § 256a Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) einheitlich nach dem dort erzielten Verdienst in die Rentenberechnung einbezogen. Dies gilt nach bisheriger Praxis auch für Flüchtlinge, freigekaufte politische Häftlinge und Übersiedlerinnen und Übersiedler, obwohl diese zum Zeitpunkt des DDR-Beitritts zur Bundesrepublik keine rechtsgültigen rentenrechtlichen Ansprüche im Beitrittsgebiet mehr besaßen, da alle in den DDR-Systemen erworbenen Anwartschaften mit der Ausreise bzw. Flucht erloschen waren (Ausnahme gemäß § 259a SGB VI Geburtenjahrgänge vor 1937). Mit der Entscheidung der Integration in das RÜG verlor die im Wegweiser des Bundesinnenministeriums gegenüber den Betroffenen gemachte Zusage ihre Gültigkeit. In der Folge kam es zu teilweise erheblichen Renteneinbußen. Die Betroffenen erhielten keine frühzeitigen Informationen über die durch die Gesetzesänderung erfolgten Einschnitte, sondern erfuhren in großer Mehrheit davon erst bei Erteilung des eigentlichen Rentenbewilligungsbescheids. Seitdem der erste betroffene Jahrgang im Jahr 2002 die Regelaltersgrenze erreichte, befassen sich sowohl Gerichte als auch die Politik immer wieder mit der rentenrechtlichen Situation der Betroffenen. Bisher wurde jedoch keine für sie zufriedenstellende Lösung gefunden. Seit März 2018 liegt dem Deutschen Bundestag eine von den Betroffenenverbänden eingereichte Petition vor - zu welcher die SED-Opferbeauftragte im Oktober 2022 Stellung bezogen hat. Bisher wurde über die Petition noch nicht abschließend entschieden.

In ihrer Einführung machte die SED-Opferbeauftragte deutlich, dass sie auch nach 35 Jahren Deutsche Einheit bei diesem Thema viele unterschiedliche Betrachtungsweisen sehe. Dies gelte insbesondere auch für die juristische Fachwelt, in der immer wieder ein breites Spektrum an unterschiedlichen Sichtweisen und Einschätzungen sichtbar wird. Für sie als Opferbeauftragte sei der Umgang mit diesem Thema jedoch keine rein rechtliche Frage. Es ginge ihr ganz wesentlich darum, wie die Bundesrepublik Deutschland heute mit den Betroffenen, insbesondere mit Blick auf ihre besonderen Biografien, die mit ihrem Widerspruch gegenüber der SED-Diktatur einen wichtigen Beitrag zur Deutschen Einheit geleistet haben, umgehe. 

So zeigte das Fachgespräch auch unterschiedliche Dimensionen und Perspektiven der Problematik auf. 

So lud die SED-Opferbeauftragte zunächst die beiden Zeitzeugen Felix Holtschke, stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. (VOS), und Helfried Dietrich, stellvertretender Vorsitzender der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge e.V. (IEDF), zum Gespräch. 

Felix Holtschke kam schon im Alter von 17 Jahren in Konfrontation mit der Staatssicherheit. Nachdem er in den folgenden Jahren fünf Ausreiseanträge gestellt hatte, wurde er verhaftet. Aus seiner politischen Haft wurde er 1985, also vor genau 40 Jahren, freigekauft. 

Für Helfried Dietrich war der Volksaufstand vom 17. Juni 1953, welchen er als 13-Jähriger erlebte, das erste einschneidende Erlebnis mit dem SED-Unrechtsstaat. Die ständige Drangsalierung und Bevormundung sowie die nicht vorhandene Reisefreiheit führten dazu, dass sich die Familie 1986 endgültig entschloss, einen gemeinsamen Ausreiseantrag zu stellen, welcher nach etlichen Hürden dreieinhalb Jahre später im Sommer 1989 bewilligt wurde. 

Im Fokus des Zeitzeugengesprächs standen insbesondere die Hintergründe des jeweiligen Entschlusses die DDR zu verlassen und der erste Kontakt mit dem Rechtsstaat nach dem Freikauf beziehungsweise der Übersiedlung. Wirtschaftliche Aspekte oder gar Gedanken an eine irgendwann bevorstehende Rente spielten beim Verlassen der DDR keine Rolle. Man habe aber auf im Rechtsstaat getroffene Zusagen vertraut. Es bestand für die Betroffenen kein Grund die Richtigkeit der erteilten Renteninformationen der damals zuständigen Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA), Vorgänger der heutigen Deutschen Rentenversicherung (DRV), anzuzweifeln. Erst Ende der 1990er beziehungsweise Anfang der 2000er wurden die Betroffenen vor vollendete Tatsachen gestellt und mussten feststellen, dass die getroffene Zusage der Eingliederung in die Fremdrente kein Bestand mehr habe. Beide Zeitzeugen empfinden den ihnen und allen anderen Betroffenen gegenüber widerfahrenen Umgang als äußerst ungerecht und fordern weiterhin eine Berücksichtigung.

Dr. Johannes Weberling, Professor an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) und zugleich Vorsitzender der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht unterstrich in seinem Impulsvortrag den verwehrten Vertrauensschutz und appellierte an die Politik, die Stichtagregelung nicht, wie derzeitige Praxis, auf den Jahrgang 1936 festzusetzen, sondern darauf abzustellen, wann der gewöhnliche Wohnsitz in der Bundesrepublik genommen wurde.

In der anschließenden Diskussion berichtete Dieter Dombrowski, Vorsitzender des Dachverbandes Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG), über seine Ankunft im Rechtsstaat, nachdem er im Alter von 24 Jahren nach 20-monatiger politscher Haft im Jahr 1975 freigekauft wurde. Für ihn stellt, auch als langjähriger Landespolitiker (Brandenburg), vor allem die mangelnde Information über die getroffenen Rentenveränderungen, einen großen Vertrauensbruch dar, wodurch viele Betroffene ihr Vertrauen in den Rechtsstaat verloren hätten.

An der konstruktiven und lösungsorientierten Fragerunde beteiligten sich Abgeordnete aller Fraktionen. Das breite Interesse der Parlamentarierinnen und Parlamentarier machte deutlich, dass die Bundestagsfraktionen das Thema sehr ernst nehmen. Im Gespräch konnten auch zahlreiche Betroffene, wie etwa der Vorsitzende der Interessengemeinschaft ehemaliger DDR-Flüchtlinge, Dr. Jürgen Holdefleiß, weitere wichtige Hinweise zu den konkreten Auswirkungen des heutigen Rentenrechts auf die Betroffenen geben.

Das Fachgespräch hat die wesentlichen Anliegen der Betroffenen nochmals deutlich hervorgebracht und die SED-Opferbeauftragte ist davon überzeugt, dass das Fachgespräch für die weiteren parlamentarischen Beratungen des Themas und insbesondere zu den anstehenden Entscheidungen im Petitionsausschuss einen wichtigen Beitrag leisten wird.