17.12.2025 | Parlament

„Gedenkstätten sind kritische Infrastruktur der Demokratie“ - Anhörung im Kulturausschuss zur Gedenkstättenkonzeption

Das Bild zeigt eine Frau die in einem Raum sitz und in ein Mikro spricht.

Evelyn Zupke SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Symbolbild (© Inga Haar)

Am 17. Dezember 2025 nahm die SED-Opferbeauftragte als Sachverständige an der öffentlichen Anhörung zur neuen Gedenkstättenkonzeption im Kulturausschuss des Deutschen Bundestages teil. Die Konzeption hatte das Bundeskabinett am 12. November beschlossen. Für die Opferbeauftragte ist es ein entscheidendes Signal, dass auch in der neuen Konzeption die Aufarbeitung der beiden deutschen Diktaturen – der NS-Terrorherrschaft sowie der SED-Diktatur und der Zeit in der Sowjetischen Besatzungszone – weiterhin als zentrale Pfeiler der deutschen Erinnerungskultur verankert bleiben. Somit wird sowohl die Systematik des Bezugs zu Staatsverbrechen und gleichzeitig zur Spezifik der Gedenkstätten als Orte, die die Geschichte von Unrecht, Verfolgung und Leiden am historischen Schauplatz erzählen, beibehalten. Die Opferbeauftragte begrüßt in dem Zusammenhang zudem ausdrücklich, dass der Bund künftig auch die Verbrechen der deutschen Kolonialgeschichte in einer eigenen Struktur aufarbeiten will.

In ihrer Stellungnahme hob Evelyn Zupke hervor, dass Gedenkstätten weit mehr als Orte der Rückschau sind. Als authentische Schauplätze der Geschichte ermöglichen sie es, gemeinsam mit Zeitzeuginnen und Zeitzeugen die Funktionsweise von Diktaturen zu verstehen und den hohen Wert von Bürgerrechten und Rechtsstaatlichkeit zu begreifen. Für die Opfer und deren Angehörige leisten die Gedenkstätten zudem unverzichtbare Arbeit bei der Aufarbeitung ihrer persönlichen Biografien. Für die Gesellschaft insgesamt fungieren sie als essenzielle Lernorte, an denen der Unterschied zwischen Unfreiheit und Freiheit unmittelbar erfahrbar wird. „Damit können sie dazu beitragen, heutige demokratische Resilienz der Gesellschaft gegen autoritäre Tendenzen zu stärken. Für mich gehören Gedenkstätten daher zur kritischen Infrastruktur der Demokratie“, erklärte die SED-Opferbeauftragte in der Anhörung. 

Das neue Konzept adressiert aus Sicht der Opferbeauftragten die richtigen strategischen Herausforderungen. Dazu gehören insbesondere die Sanierung und der Erhalt der baulichen Substanz sowie die notwendige Digitalisierung, um Archivgut zu sichern und moderne Vermittlungsformate für soziale Medien zu entwickeln. Ebenso wichtig sei der Umgang mit der wachsenden gesellschaftlichen Vielfalt in der Bildungsarbeit. Evelyn Zupke mahnte jedoch an, dass für eine erfolgreiche Umsetzung der Konzeption auch die personellen Ressourcen deutlich aufgestockt werden müssen. Insbesondere in der Forschung, der pädagogischen und der Zeitzeugenarbeit bestehe ein dringender Bedarf an besserer institutioneller Absicherung.

Abschließend betonte die Opferbeauftragte, dass die finanzielle Förderung durch den Bund nicht nur langfristig gesichert, sondern in ihrem Umfang auch ausreichend dimensioniert sein muss. Angesichts der oft prekären Haushaltslage in vielen Ländern und Kommunen forderte sie eine kritische Diskussion über das bisher übliche Prinzip der hälftigen Mitfinanzierung. „Für bestimmte Fälle könnten weitere vollständige Bundesfinanzierungen vorgesehen werden. Denn der Erhalt eines nationalen Kulturerbes darf nicht davon abhängig sein, ob es der kommunalen und Landesebene möglich ist, einen umfassenden Beitrag zu leisten“, sagte die SED-Opferbeauftragte.

Zudem sprach sie sich unter anderem dafür aus, in der praktischen Anwendung des Gedenkstättenkonzeptes die europäische Dimension des Gedenkens an die kommunistische Gewaltherrschaft zu stärken, auch die Perspektive der Opfer systematisch in das Expertinnen- und Expertengremium für die Projektförderung von BKM einzubeziehen, die Orte mit doppelter Diktaturgeschichte im Umgang mit ihrer besonderen Herausforderung in der gemeinsamen Aufarbeitung besser zu unterstützen sowie auch die Rolle der Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur in Folgedokumenten aufzunehmen. 

Verweise:
Stellungahme der SED-Opferbeauftragten zur „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“, BT-Drucksache 21/2910, Unterrichtung durch die Bundesregierung „Konzeption des Bundes für die Gedenkstätten zur Aufarbeitung der NS-Terrorherrschaft und der SED-Diktatur“ – Vorlage der Bundesregierung als zentraler Diskussionsgegenstand der Anhörung. 

(BT-Drucksache 21/3032, Antrag der Abgeordneten Marlene Schönberger, Katrin Göring-Eckardt, Awet Tesfaiesus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Für eine plurale Gedenkarbeit der Gegenwart – Die im November 2024 vorgelegte Novellierung des Gedenkstättenkonzepts umsetzen“ – ergänzende Vorlage zur Diskussion im Ausschuss.)