15.01.2026 | Parlament

Sonderbericht zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR

Das Bild zeigt einen Ausschnitt der ersten Seite der Drucksache,

Screenshot der Drucksache: 21/3500 (© Team Zupke)

Am 14. Januar 2026 hat die SED-Opferbeauftragte dem Deutschen Bundestag einen Sonderbericht (Drucksache 21/3500) zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR vorgelegt. Den Bericht hatte der Bundestag im vergangenen Jahr mit einem Beschluss, in dem er die Opfer des Staatsdopings als Opfergruppe der SED-Diktatur anerkennt, bei der Opferbeauftragten angefordert, um ihn als Grundlage für den weiteren Entscheidungsprozess zu nutzen. 

Dem Bericht war ein parlamentarisches Fachgespräch der SED-Opferbeauftragten im November 2025 vorausgegangen, in dem insbesondere aktuelle Forschungsergebnisse und die aktuelle Situation der Betroffenen näher beleuchtet wurden.

Ungeachtet der gravierenden gesundheitlichen Folgen des DDR-Staatsdopings existiert für die Dopingopfer zurzeit kein geeignetes Instrument der Unterstützung, obwohl die Betroffenen akut auf Hilfe angewiesen sind.

„Unser Blick fällt viel zu häufig nur auf die Olympiasieger. Das DDR-Sportsystem hat jedoch nicht nur Medaillen und Weltmeister hervorgebracht. Das DDR-Sportsystem ist ebenso verantwortlich für tausende Menschen, die bis heute an den gravierenden körperlichen und seelischen Folgen des Zwangsdopings leiden. Hier müssen wir dringend geeignete Instrumente zur dauerhaften Unterstützung schaffen“, so die Opferbeauftragte.

In ihrem Sonderbericht stellt die Bundesbeauftragte den aktuellen Stand der Forschung dar, benennt die Defizite im bestehenden Unterstützungssystem und zeigt konkrete Lösungsansätze für den Gesetzgeber auf.

Aus Sicht der Opferbeauftragten kommt es bei der Neugestaltung des gesetzlichen Rahmens entscheidend darauf an, den Dopingopfern einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu einem Unterstützungssystem zu eröffnen. Hierfür sieht sie zwei geeignete Ansätze: Entweder die Erweiterung der bestehenden Gesetze oder die Schaffung einer eigenständigen, auf die Dopingopfer zugeschnittenen, Gesetzesregelung. Wichtig ist ihr vor allem eine zeitnahe und praktikable Lösung im Sinne der Betroffenen. Zudem spricht sie sich dafür aus, im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsprozesses insbesondere die Ergebnisse der Forschung hinreichend zu berücksichtigen. Diese zeigen klar auf, wie weitreichend die körperlichen und physischen Folgen des Zwangsdopings sind.

Nach Auffassung der Bundesbeauftragten ist die Auseinandersetzung mit den Folgen des DDR-Staatsdopings nicht nur ein Thema für die Betroffenen und die Historiker. Es ist ebenso wichtig für das Selbstverständnis Deutschlands als begeisterte und erfolgreiche Sportnation. „Ende des vergangenen Jahres wurde der Weg geebnet für eine Bewerbung Deutschlands um die Olympischen Spiele. Mit einer solchen Bewerbung zeigen wir auch international, was Leistungssport in einem demokratischen Land bedeutet. Zum Leistungssport in der Demokratie gehört ganz wesentlich auch dazu, dass wir unsere Vergangenheit aufarbeiten und den Opfern helfen. Hiervon profitieren nicht nur die Betroffenen. Vielmehr leistet dieser Weg auch einen wichtigen Beitrag zur Arbeit am Fundament eines werteorientierten Leistungssports in unserer heutigen Demokratie“, so Evelyn Zupke.