14.01.2026 | Parlament

Austausch mit dem Rechtsausschuss des Bundestages

Das Bild zeigt eine Frau die an einem Tisch sitz und spricht.

SED-Opferbeauftragte in einem Ausschusssaal, PLH (Symbolbild) (© Deutscher Bundestag/Inga Haar)

Am 14. Januar 2026 war die SED-Opferbeauftragte im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zu Gast. Eingeladen hatte sie der Ausschuss, um sich rund ein Jahr nach den wegweisenden Beschlüssen des Parlamentes zur besseren Unterstützung der SED-Opfer über den Stand der Umsetzung zu informieren.

Ein Schwerpunkt des Berichtes der Bundesbeauftragten stellte das neue Verfahren zur Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden dar. Hier sieht das neue Gesetz vor, dass beim Nachweis von definierten Krankheitsbildern, wie beispielsweise einer PTBS, und beim Nachweis von erlebter Repression, wie beispielsweise politischer Haft, regelhaft vermutet wird, dass die heutige Erkrankung sich in der erlebten Repression begründet. An diesem Kausalitätsnachweis scheiterte die Mehrheit der Betroffenen in den letzten Jahren. 

Der Katalog an Erkrankungen und an repressiven Ereignissen wird durch Rechtsverordnungen festgelegt. Hier erarbeitet aktuell das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz unter Beteiligung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Bundesministeriums der Gesundheit und der SED-Opferbeauftragten sowie unter Einbeziehung von Vertreterinnen und Vertretern aus der medizinischen Wissenschaft, die entsprechenden Verordnungen. 

Zugleich berichtete die Bundesbeauftragte über den aktuellen Stand beim neu eingerichteten bundesweiten Härtefallfonds, der bei der Stiftung für ehemalige politisch Verfolgte angesiedelt ist und der Aufsicht der Opferbeauftragten untersteht. Hier hat das neue Gesetz vorgesehen, dass die Richtlinien für die Vergabe von Leistungen an Betroffene aus dem neuen Härtefallfonds durch die SED-Opferbeauftragte erlassen werden. Zum 9. November 2025 hat die SED-Opferbeauftragte die entsprechende Richtlinie, die der Zustimmung des Bundesfinanzministeriums bedurfte, vorgelegt. Kurz darauf wurden noch im November 2025 erste Hilfen an Betroffene ausgeschüttet. Diese Hilfen zielten insbesondere darauf, Betroffene in der Führung eines selbstbestimmten Lebens zu unterstützen und eine stärkere soziale Teilhabe zu ermöglichen. 

Zugleich ging die SED-Opferbeauftragte auf viele der weiteren gesetzlichen Verbesserungen, wie die gestiegene Opferrente und die neu eingeführte Einmalzahlung an die Opfer von Zwangsaussiedlung aus dem ehemaligen innerdeutschen Grenzgebiet ein. 

Das Gespräch mit dem Rechtsausschuss nutzte die Opferbeauftragte zugleich, um auch auf die Situation der Betroffenen des DDR-Zwangsdopingsystems einzugehen. Hierzu hatte der Deutschen Bundestag im letzten Jahr die Bundesbeauftragte beauftragt, dem Parlament einen entsprechenden Bericht vorzulegen. 

Der Bericht, der am gleichen Tag als Bundestagsdrucksache erschienen war und von der Bundesbeauftragten dem amtierenden Vorsitzenden des Ausschusses in der Sitzung symbolisch überreicht wurde, stellt den aktuellen Stand der Forschung zu den gesundheitlichen Langzeitfolgen des Zwangsdopings dar und benennt Defizite im bestehenden Unterstützungssystem. Zugleich benennt der Bericht konkrete Handlungsempfehlungen für den Gesetzgeber.