Austausch mit dem Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Bundestages

Die SED-Opferbeauftragte im Ausschusssaal (Symbolbild) (© Deutscher Bundestag / Inga Haar)
Am 18. März 2026 war die SED-Opferbeauftragte im Ausschuss für Sport und Ehrenamt des Deutschen Bundestages zu Gast. Der Ausschuss hatte sie eingeladen, um sich über den von ihr im Januar 2026 vorgelegten Sonderbericht zum gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR (BT-Drs. 21/3500) auszutauschen. Den Bericht hatte der Bundestag im vergangenen Jahr mit einem Beschluss, in dem er die Opfer des Staatsdopings als Opfergruppe der SED-Diktatur anerkennt, bei der Opferbeauftragten angefordert, um ihn als Grundlage für den weiteren Entscheidungsprozess zu nutzen.
Ungeachtet der gravierenden gesundheitlichen Folgen des DDR-Staatsdopings existiert für die Dopingopfer zurzeit kein geeignetes Instrument der Unterstützung, obwohl die Betroffenen akut auf Hilfe angewiesen sind.
Im Rahmen der Sitzung informierte die Bundesbeauftragte die Mitglieder des Ausschusses über den aktuellen Stand der Forschung, benannte die Defizite im bestehenden Unterstützungssystem und zeigte konkrete Lösungsansätze für den Gesetzgeber auf. Gleichzeitig hob sie hervor, wie wichtig es für die Opfer eines diktatorischen Sportsystems sei, dass sich in unserer heutigen Demokratie sportpolitische Entscheidungsträger mit ihren Schicksalen befassen würden.
Aus Sicht der Opferbeauftragten kommt es bei der Neugestaltung des gesetzlichen Rahmens entscheidend darauf an, den Dopingopfern einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu einem Unterstützungssystem zu eröffnen. Wichtig ist ihr vor allem eine zeitnahe und praktikable Lösung im Sinne der Betroffenen.
Die Mitglieder des Ausschusses würdigten einhellig das Schicksal der vom DDR-Zwangsdoping betroffenen Athletinnen und Athleten und sprachen sich fraktionsübergreifend dafür aus, deren prekäre Lage grundlegend zu verbessern. Es dürfe kein Schlussstrich unter dieses Kapitel der deutschen Geschichte gezogen werden; zudem müssten die Belange der Dopingopfer auch im öffentlichen Bewusstsein eine stärkere Wahrnehmung finden.
Insgesamt wurde in der Ausschusssitzung deutlich, dass das Thema in der aktuellen Legislaturperiode eine hohe Priorität genießt. Die Opferbeauftragte ist den Abgeordneten hierfür ausgesprochen dankbar und wird den weiteren Prozess eng begleiten.