Besichtigung der zentralen DDR-Hinrichtungsstätte in Leipzig
Am 6. Mai 2026 besuchte die SED-Opferbeauftragte, gemeinsam mit dem Leiter der Gedenkstätte „Runde Ecke“ Tobias Hollitzer, den Ort, an dem Menschen ohne jedwedes rechtsstaatliche Verfahren zu Tode verurteilt und getötet wurden. Bis 1981 werden in der DDR 231 Todesurteile ausgesprochen, von denen 166 vollstreckt wurden.
Nach Gründung der DDR waren Todesurteile zunächst dezentral in Hoheit der Länder und ab 1952 zentral in Dresden am Münchner Platz vollstreckt worden. Ab 1960 befand sich in Leipzig die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR. In einem streng abgetrennten Teil der Strafvollzugseinrichtung Alfred-Kästner-Straße wurden alle im Land ausgesprochenen Todesurteile unter absoluter Geheimhaltung vollstreckt. Heutigen Erkenntnissen zufolge kamen hier 64 Menschen zu Tode. Zunächst fanden die Hinrichtungen mittels Guillotine statt, ab 1968 wurden sie per unerwartetem Nahschuss ins Hinterhaupt vollzogen. Anwesend war jeweils nur ein kleiner Kreis eingeweihter Personen. Die Leichname brachte man zur Einäscherung ins Krematorium auf dem Leipziger Südfriedhof, wo sie anonym als „Anatomieleichen“ verzeichnet und beigesetzt wurden. Todesurteile konnten in der DDR wegen Mordes, NS-Verbrechen sowie verschiedener Straftaten im Bereich Staatsverbrechen, Wirtschaftsverbrechen oder Wirtschaftsspionage ausgesprochen werden. Die Frage nach der Schuld der Hingerichteten relativiert sich angesichts der Tatsache, dass sie Opfer von nicht rechtsstaatlichen Verfahren wurden, in denen das Urteil praktisch von Anfang an feststand. Die SED hatte entscheidenden Einfluss auf den Prozess und das Strafmaß. Selbst die Totenscheine wurden gefälscht und verschleierten die wahre Ursache und den Ort des Ablebens. Abgeschafft wurde die Todesstrafe erst 1987. Am 26. Juni 1981 wurde das letzte Todesurteil in der DDR an Werner Teske vollstreckt. Er wurde für einen angeblich geplanten Übertritt in den Westen mit dem Tode bestraft und in Leipzig hingerichtet. Das Ministerium für Staatssicherheit (MfS) statuierte am Hauptmann der Hauptverwaltung Aufklärung (HV A) ein Exempel: Verräter aus den eigenen Reihen musste „die härteste Strafe treffen“.
Nach der Wiedervereinigung mussten sich zwei DDR-Juristen für die Todesstrafe vor Gericht verantworten. Ergebnis: Vier Jahre Haft wegen Rechtsbeugung und Totschlags. Das Berliner Landgericht kam zu dem Urteil, dass selbst nach den DDR-Gesetzen die Todesstrafe in mindestens zwei Fällen zu Unrecht verhängt wurde.
Momentan wird die denkmalgeschützte Stätte vom Bürgerkomitee „Runde Ecke“ Leipzig e. V. betreut und ist nur an wenigen Tagen, wie beim Tag des offenen Denkmals, zu besichtigen.
„Ich wünsche mir, dass dieser Ort endlich der Öffentlichkeit dauerhaft zugänglich gemacht wird. Gerade an diesem Ort können wir die Unterschiede zwischen der damaligen Diktatur und heutigen Demokratie sichtbar machen. Denn wer diesen Ort besucht und sich mit den Schicksalen der Opfer auseinandersetzt, kann nicht ernsthaft behaupten, dass die DDR kein Unrechtsstaat war.“ Evelyn Zupke.
(Der Umbau zum Gedenkort ist Teil der Aufarbeitung der DDR-Justizgeschichte und entsprechende Mittel seit 2016 im sächsischen Haushalt eingeplant.)