Rückenwind durch die MPK-Ost für eine vereinfachte Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden
Bei ihrer Sitzung am 18. Juni in Wittenberg in Sachsen-Anhalt hat die MPK-Ost, die Regionalkonferenz der Regierungschefin und der Regierungschefs der ostdeutschen Länder, einen Beschluss zur besseren Unterstützung der SED-Opfer gefasst. Die Ministerpräsidentin und die Ministerpräsidenten verweisen darauf, dass aus ihrer Sicht, trotz des bisher Erreichten, weitere Erleichterungen bei der Beantragung und Bewilligung von Hilfen für die Betroffenen von SED-Unrecht notwendig sind. In ihrem Beschluss bittet die MPK-Ost die Bundesregierung, den im Koalitionsvertrag vereinbarten Härtefallfond für die Opfer von SED-Unrecht zügig einzurichten und ihn finanziell auskömmlich auszustatten. Zudem halten die ostdeutsche Regierungschefin und ostdeutschen Regierungschefs, so ihr Beschluss, grundlegende Vereinfachungen bei der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden von SED-Opfern durch eine Anpassung der gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der anstehenden Novellierung für dringend erforderlich.
Für die SED-Opferbeauftragte ist dieser klare Beschluss der MPK-Ost Rückenwind für ihr Anliegen einer grundlegenden Vereinfachung der Anerkennung der verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden der SED-Opfer:
„Der Koalitionsvertrag auf Bundesebene hat eine Erleichterung der Anerkennung von verfolgungsbedingten Gesundheitsschäden im Einvernehmen mit den Ländern angekündigt. Die ostdeutschen Länder, in denen mit Abstand die meisten Betroffenen wohnen, haben sich mit dem Beschluss der MPK-Ost klar für eine gesetzliche Regelung zur Vereinfachung der Anerkennungsverfahren positioniert. Für mich ist dieser Beschluss Rückenwind in unserem Bestreben, hier die Opfer politischer Gewalt endlich besser zu unterstützen. Jetzt ist der Bund am Zug.“