26.06.2024 | Parlament

Kulturausschuss berät Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption

Das Foto zeigt 3 Frauen die in einem Saal nebeneinander stehen.

Claudia Roth, MdB und Staatsministerin für Kultur und Medien, Katrin Budde, MdB und Vorsitzende des Ausschussesfür Kultur und Medien, Evelyn Zupke, SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag (v.l.n.r.). (© Team Zupke)

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Die SED-Opferbeauftragte hat am 26. Juni 2024 an der Sitzung des Kulturausschusses des Deutschen Bundestages teilgenommen, in der die Aktualisierung der Gedenkstättenkonzeption beraten wurde. In der Sitzung standen Prof. Dr. Jörg Ganzenmüller und Prof. Dr. Oliver von Wrochem für ein Fachgespräch zur Verfügung. Zusammen mit Staatsministerin Claudia Roth haben sie den nunmehr neu aufgesetzten Prozess, das Gedenkstättenkonzept zu überarbeiten, vorgestellt. 

Evelyn Zupke unterstützt und begleitet als SED-Opferbeauftragte diesen neuen Prozess.

„Für mich ist es unerlässlich, dass ein überarbeitetes Gedenkstättenkonzept Akzeptanz insbesondere bei den Menschen erhält, die tagtäglich in den unterschiedlichen Einrichtungen die Vermittlungsarbeit leisten. Auch deshalb ist es für mich ein wichtiges Ziel, dass auch ein neues Gedenkstättenkonzept am Ende eine möglichst breite parlamentarische Zustimmung erhält.“

Für die Opferbeauftragte ist es daher bedeutsam, dass der Kulturausschuss auch vor dem Sommer die Gelegenheit nutzt, sich über den gegenwärtigen Stand der neuen Überarbeitung informieren zu lassen, um sich ab dem Frühherbst in die konkrete Beratung zu einem neuen Entwurf intensiv einbringen zu können.

Die Kulturstaatsministerin wies zu Beginn darauf hin, dass der von BKM im Februar 2024 intern vorgelegte erste Entwurf für ein „Rahmenkonzept Erinnerungskultur“ auf Zuspruch, aber auch viel Kritik gestoßen ist. Diese aus dem Aufarbeitungsbereich geäußerte Kritik formuliert die gemeinsame Stellungnahme der „Leitlinien für die Überarbeitung einer Gedenkstättenkonzeption des Bundes - Vorschlag der Gedenkstätten zur Erinnerung an das NS-Unrecht und die SED-Diktatur“´. Der Ausschuss hat diese in seiner Sitzung aufgerufen. Es gab die Sorge, dass das bisherige Konzept durch einen neuen Themenkanon eines Rahmenkonzeptes an Kontur und klarer Zielsetzung verlieren könnte. 

Das bisherige Gedenkstättenkonzept stellt die Gedenkstätten als historische Orte der Verbrechen beider deutscher Diktaturen in das Zentrum – die nationalsozialistische Gewaltherrschaft und das Unrecht der SED-Diktatur. Der Entwurf eines Rahmenkonzeptes hatte zusätzlich die Themen der kolonialen deutschen Vergangenheit, Fragen der Migrations- und Einwanderungsgesellschaft für die deutsche Erinnerungskultur sowie die Rolle der Orte deutscher Demokratiegeschichte behandelt. Bei einem Runden Tisch im Bundeskanzleramt am 6. Juni, an dem auch die SED-Opferbeauftragte teilgenommen hat, hat man sich darauf verständigt, dass BKM jetzt über dem Sommer in enger Abstimmung mit Koordinatoren der Gedenkstätten einen neuen Entwurf erarbeiten wird. Grundlage dafür wird allein das bisherige auf NS und SED-Diktatur bezogene Konzept sein. Die weiteren Themen würden in eigenen Papieren bearbeitet werden. Auch sollen unterschiedliche Akteure – wie die Länder – in den kommenden Monaten in Konsultationen einbezogen werden. 

Im Ausschuss teilte die Staatsministerin mit, dass der Runde Tisch dann im September erneut zu einer Endabstimmung über das aktualisierte Gedenkstättenkonzept zusammenkommen wird. Im Anschluss soll die Debatte zu dem neuen Entwurf der Gedenkstättenkonzeption im Parlament beginnen. 

Einigkeit bestand im Ausschuss darüber, dass das Gedenkstättenkonzept von 2008 nach 16 Jahren überarbeitungsbedürftig ist. Es müsse dringend an die geänderten gesellschaftlichen Anforderungen und Verhältnisse angepasst werden. Dabei wurden übereinstimmend vor allem die übergeordneten Themen Digitalisierung (Vermittlung und Sicherung von Kulturgut), Umgang mit der Zeitzeugenarbeit, Erhalt der baulichen Substanz und die Forschung in den Gedenkstätten angesprochen.

Welche Punkte bei einer Aktualisierung aus Sicht der SED-Opferbeauftragten darüber hinaus besonders zu beachten sind, hat die Opferbeauftragte in all ihren bisherigen Jahresberichten eingehend dargestellt.

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