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Situation der mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter verbessern

Das Foto zeigt 5 Personen, die neben einander stehen - 2 Frauen und 3 Männer. 2 Personen halten halten ein Blatt in der Hand und zeigen es in die Kamera. An der Wand hinter ihnen steht Bundespressekonferenz.

Michael Windfuhr, Vorstand Deutsches Instituts für Menschenrechte, stellv. Direktor, Almuth Berger, Pfarrerin, 1990 Staatssekretärin und Ausländerbeauftragte der Regierung de Maizière, David Macou, 1979-1991 mosambikanischer Vertragsarbeiter der DDR, Betroffener rassistischer Übergriffe in Hoyerswerda, Evelyn Zupke, Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Dr. Hans-Joachim Döring, Religionspädagoge, Co-Vorsitzender des Fortsetzungsausschusses „Respekt und Anerkennung“ (© Team Zupke)

Die SED-Opferbeauftragte und das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) fordern einen angemessenen Ausgleich für die ehemaligen mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und Vertragsarbeiter. Gemeinsam mit weiteren Unterstützerinnen und Unterstützern präsentierten sie am 30. September 2024 in der Bundespressekonferenz einen entsprechenden Appell. 

Im Jahr 1979 schlossen die DDR und die Volksrepublik Mosambik einen Staatsvertrag, der den Einsatz mosambikanischer Arbeitskräfte in der DDR vorsah. In der Folgezeit kamen etwa 17.000 Frauen und Männer aus Mosambik in die DDR. Die meisten von ihnen erhielten – trotz gegenteiliger Aussagen – keine Ausbildung. Vielmehr wurden sie größtenteils für reine Hilfstätigkeiten eingesetzt, die häufig durch harte körperliche Arbeit gekennzeichnet waren. Dass mit dem Lohn ihrer Arbeit auch ein Teil der Schulden Mosambiks gegenüber der DDR getilgt werden sollte, war den Vertragsarbeiterinnen und -arbeitern nicht bekannt. Zur Schuldentilgung behielt die DDR 25 bis 60 Prozent ihres Lohnes (oberhalb eines Sockelbetrags von 350 DDR-Mark) ein. Zum Ausgleich versicherte man den Arbeiterinnen und Arbeitern, dass ihnen nach ihrer Rückkehr das zurückbehaltene Geld in Mosambik ausgezahlt würde – dies geschah jedoch nicht. Darüber hinaus stehen noch bis heute nicht geklärte Rentenansprüche aus Einzahlungen der Betroffenen in das DDR-Sozialsystem im Raum.

Bereits seit Beginn ihrer Amtszeit setzt sich die Opferbeauftragte für die Belange der ehemaligen mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter ein. Michael Windfuhr, stellvertretender Direktor des DIMR, sprach im Rahmen der Pressekonferenz von einer übersehenen Opfergruppe und appellierte für eine schnelle Lösung noch innerhalb der aktuellen Legislaturperiode. Die Anerkennung des geschehenen Unrechts trage entscheidend dazu bei, dieser Opfergruppe gerecht zu werden. Der ehemalige mosambikanische Vertragsarbeiter David Macou betonte, dass er sich bis heute sowohl von Mosambik als auch von Deutschland betrogen fühle. Er berichtete von dem seit 34 Jahren andauernden Kampf der Betroffenen um Respekt und Anerkennung. Gleichzeitig wies er auf deren prekäre Lage in Mosambik hin. In ihrem Heimatland würden die ehemaligen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter keinerlei Unterstützung erfahren und oftmals am Rande der Gesellschaft leben.

Bei der Vorstellung des Appells machte die Opferbeauftragte noch einmal deutlich, dass das geschehene Unrecht nicht etwas Abstraktes darstelle. „Es geht um Menschen, die tiefe Narben durch das Wirken der SED-Diktatur durchs Leben tragen“, so Zupke. Zudem unterstrich die Opferbeauftragte die historische Verantwortung Deutschlands. Die Geschichte der mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter sei auch ein Teil der deutschen Geschichte. Vor diesem Hintergrund zeigte sich die Opferbeauftragte dankbar für den Besuch von Staatsministerin Katja Keul im vergangenen Jahr in Mosambik. Der Besuch, bei dem sich die Staatsministerin mit Betroffenen austauschte, stelle einen wichtigen ersten Schritt dar. Der heute vorgestellte Appell verfolge das Ziel, auf diesem aufzubauen.

Unterstützt wird der gemeinsame Appell vom sogenannten Fortsetzungsausschuss, in dem Betroffene sowie Unterstützerinnen und Unterstützer organisiert sind.

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