02.11.2024 | Parlament

Die SED-Opferbeauftragte zu Gast beim Verbändetreffen der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e. V.

Das Foto zeigt eine Frau, die an einem Rednerpult steht und spricht. Links von ihr sitzen eine Frau und zwei Männer an einem Tisch.

Die SED-Opferbeauftragte während ihrer Rede. Neben ihr der Vorstand der UOKG: Carla Ottmann, stellvertretende Vorsitzende, Dieter Dombrowski, Bundesvorsitzender, und Christoph Fichtmüller, stellvertretender Vorsitzender (v.l.n.r.). (© Team Zupke)

Am 2. November 2024 war die SED-Opferbeauftragte zu Gast beim Verbändetreffen der Union der Opferverbände Kommunistischer Gewaltherrschaft e.V. (UOKG).

Die UOKG, unter deren Dach nahezu 40 Opferverbände organisiert sind, vertritt die Interessen der Opfer der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und der SED-Diktatur. Gleichzeitig ermöglicht die UOKG als Dachverband in besonderer Weise die Vernetzung und Beratung von Betroffenen.

Bereits seit Beginn ihrer Amtszeit arbeitet die Opferbeauftragte eng mit der UOKG sowie deren Mitgliedern zusammen. Das Treffen, an dem zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Verbände, Vereine und Initiativen teilnahmen, nutzte sie, um über die zurzeit stattfindende Überarbeitung der SED-Unrechtsbereinigungsgesetze und den aktuellen Stand des parlamentarischen Verfahrens zu informieren. 

Die Opferbeauftragte berichtete den Anwesenden von der ersten Debatte im Plenum des Deutschen Bundestags Ende September, in welcher der Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht nur von der Opposition, sondern auch aus den Reihen der Regierungsfraktionen scharf kritisiert wurde. Das Ausbleiben einer Anhebung der Opferrente, das Fehlen eines Zweitantragsrechts sowie der Verzicht auf eine vereinfachte Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden waren hier nur einige der geäußerten Kritikpunkte.

Zugleich hob die Opferbeauftragte den Beschluss des Bundesrats vom 27. September 2024 hervor, in welchem weitreichende Änderungsbedarfe am Gesetzentwurf der Bundesregierung formuliert wurden. Gefordert wurden u. a. die Streichung von Bedürftigkeitsgrenzen, die Aufnahme von weiteren Betroffenengruppen und eine grundlegende Vereinfachung beim Zugang zu Leistungen. Der Beschluss des Bundesrats hat für die Opferbeauftragte Signalwirkung, da er zeigt, dass sowohl die ost- als auch die westdeutschen Länder geschlossen hinter den Vorschlägen der Opferbeauftragen und der Opferverbände stehen.

In der am 6. November 2024 im Rechtsausschuss des Bundestags stattfindenden Anhörung werden die Opferbeauftragte, der Vorsitzende der UOKG Dieter Dombrowski sowie weitere Expertinnen und Experten noch einmal ausführlich Stellung zum aktuellen Gesetzentwurf nehmen. Im Anschluss werden die Abgeordneten der Regierungsfraktionen über mögliche Änderungen am Gesetzestext beraten und schließlich dem Parlament einen gemeinsamen Vorschlag unterbreiten.

Vorgesehen ist die Verabschiedung des Gesetzes noch in diesem Jahr, damit es zum Jahresbeginn 2025 in Kraft treten kann.