01.07.2026 | Parlament

Opferrente und Ausgleichsleistung steigen erstmals automatisch

Das Foto zeigt eine Frau, die an einem Holztisch in einem Saal sitzt. Vor ihr ist ein Mikrofon, das rot leuchtet.

Die SED-Opferbeauftragte in einem Sitzungssaal im Deutschen Bundestag. (© Inga Haar / Deutscher Bundestag)

Die Opferrente steigt zum 1. Juli 2026 von monatlich 400 auf 417 Euro. Bislang musste jede Erhöhung der Opferrente gesondert vom Deutschen Bundestag beschlossen werden. Seit diesem Jahr ist die Opferrente dynamisiert: Sie ist an die allgemeine Rentenentwicklung gekoppelt und steigt automatisch an, sobald sich die gesetzliche Rente erhöht. Das macht die Leistung planbar und zukunftsfest.

Dazu erklärt die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke: „Niemand, der in der DDR für Freiheit und Selbstbestimmung gekämpft hat, soll in unserer heutigen demokratischen Gesellschaft ins Abseits geraten. Deshalb steigen heute Opferrente und Ausgleichsleistung. Unser wiedervereinigtes Land steht an der Seite der SED-Opfer!“

Grundlage für die Erhöhung ist das sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR, das der Deutsche Bundestag am 30. Januar 2025 einstimmig beschlossen hat.

Anspruch auf Opferrente hat, wer in der DDR oder zuvor in der Sowjetischen Besatzungszone mehr als 90 Tage unrechtmäßig in Haft war. Die Leistung wird nach dem Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) gewährt und dient als finanzielle Anerkennung für erlittenes Unrecht. Aktuell beziehen rund 37.000 Menschen die Opferrente.

Parallel steigt die Ausgleichsleistung für beruflich Verfolgte und verfolgte Schülerinnen und Schüler von monatlich 291 auf 303 Euro. Auch diese Leistung ist nun an die Rentenentwicklung gekoppelt und steigt regelmäßig automatisch.

Von der Ausgleichsleistung profitieren Menschen, die aus politischen Gründen beruflich benachteiligt wurden – etwa weil sie sich nicht in der Freien Deutschen Jugend (FDJ) engagierten und ihnen deshalb trotz guter schulischer Leistungen der Zugang zu einem Studienplatz verweigert wurde. Solche Benachteiligungen wirken sich bis heute aus: Betroffene haben häufig geringere Einkommen und dadurch niedrigere Rentenansprüche. Die Ausgleichsleistung soll diesen langfristigen finanziellen Nachteil zumindest teilweise kompensieren.

Wissenschaftliche Studien belegen, dass rund die Hälfte der ehemaligen politischen Häftlinge der DDR an der Grenze zur Armutsgefährdung lebt. Ursache sind häufig Erwerbsbiografien, die durch Haft, berufliche Diskriminierung oder gesundheitliche Folgeschäden der Haftzeit unterbrochen oder erheblich beeinträchtigt wurden.