Bundesrat macht den Weg frei für die leichtere Anerkennung von Gesundheitsschäden

Das Gebäude des Bundesrats. (© Bundesrat)
In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat den drei Rechtsverordnungen zugestimmt, durch welche die in den Rehabilitierungsgesetzen neu eingeführte kriterienbasierte Vermutungsregelung konkretisiert wird. Die Anerkennung von Gesundheitsschäden ist nun für viele Opfer von politischer Verfolgung in der DDR wesentlich einfacher möglich.
Mit seiner Zustimmung hat der Bundesrat – nachdem er bereits Anfang des vergangenen Jahres dem Gesetzespaket zur besseren Unterstützung der SED-Opfer zugestimmt hatte – erneut ein deutliches Zeichen in Richtung der Menschen gesetzt, die in der DDR für ihren Kampf um Freiheit und Demokratie großes Leid erfahren mussten und heute in ganz Deutschland leben. Hierfür ist die SED-Opferbeauftragte den Ländern ausgesprochen dankbar. Diese Entscheidung des Bundesrates zeigt zugleich, dass die Unterstützung der Opfer ein gesamtdeutsches Anliegen ist.