Entschließungsantrag DDR-Zwangsdoping

Oral-Turinabol wurde als anaboles Steroid in großem Umfang DDR-Leistungssportlerinnen und -sportlern verabreicht. (© Team Zupke / aufgenommen im DDR-Museum Berlin, 2024)
Am 30. Januar 2025 hat der Deutsche Bundestag einen Entschließungsantrag der Fraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedet, um die Geschädigten des staatlich organisierten Dopingsystems der ehemaligen DDR als Opfergruppe anzuerkennen und besser zu unterstützen. In dem Antrag fordert der Bundestag die Bundesregierung dazu auf, zu prüfen, inwieweit für die Opfer des DDR-Zwangsdopings eine ergänzende gesetzliche Entschädigungsregelung geboten erscheint und – bei einem positiven Ergebnis der Prüfung – einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten.
Mit dem „Staatsplan 14.25“ führte das SED-Regime 1974 ein staatlich organisiertes und flächendeckendes Dopingprogramm ein, um insbesondere bei internationalen Wettkämpfen Erfolge zu erzielen. Zwischen 1974 und 1989 wurden nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen in mindestens zwölf Sportarten etwa 10.000 Athletinnen und Athleten, zumeist ohne ihr Wissen oder ausreichende Aufklärung über mögliche Nebenwirkungen, vorzugsweise mit anabolen Steroiden gedopt. Betroffen waren nicht nur Erwachsene, sondern vor allem auch minderjährige Sportlerinnen und Sportler.
Oftmals hatte die Verabreichung von Dopingpräparaten langfristige und gravierende Gesundheitsschäden für die Betroffenen zur Folge. So leiden heute zahlreiche Opfer unter physischen und psychischen Erkrankungen. Dennoch besteht seit dem Auslaufen des Zweiten Dopingopfer-Hilfegesetzes (2. DOHG) im Jahr 2019 kein geeignetes Instrument mehr, um die Betroffenen adäquat zu unterstützen.
Mit dem Entschließungsantrag hebt der Bundestag noch einmal hervor, dass die betroffenen Sportlerinnen und Sportler – auch wenn sie keiner politischen Verfolgung ausgesetzt waren – massives Unrecht erfahren haben, indem sie für die Ziele der Staatsführung bewusst missbraucht wurden. Aus Sicht der SED-Opferbeauftragten stellt der verabschiedete Antrag ein starkes Signal für die Dopingopfer dar, welches deutlich macht, dass deren Anliegen von den Abgeordneten ernst genommen werden.
Die Opferbeauftragte wird das Thema zu Beginn der neuen Legislaturperiode in einem Bericht an den Bundestag erneut aufgreifen und darin dem Parlament konkrete Handlungsempfehlungen unterbreiten, damit die Geschädigten des DDR-Zwangsdopings möglichst zeitnah eine bessere und angemessene Unterstützung erhalten.