Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ‚Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“ im Menschenrechtszentrum Cottbus

Evelyn Zupke bei der Eröffnung der Ausstellung mit Ausstellungsmacherin Dr. Eva Fuchlocher, exhibeo, und Heide Schinowsky, Leiterin der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus und geschäftsführende Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Cottbus. (© Team Zupke)
Keine geregelte Arbeit. Prostitution. Als Punk unangepasst leben. Nach einem Ausreiseantrag die Arbeit verlieren. Die Lebenswege der Menschen, die in der DDR nach Paragraph 249 des Strafgesetzbuches verurteilt wurden, waren sehr unterschiedlich. Gemeinsam war ihnen, dass sie wegen sogenannten „asozialen Verhaltens“ kriminalisiert und stigmatisiert werden konnten.
Diesen Geschichten widmet sich die Ausstellung „Erziehung durch Arbeit. ,Asoziale‘ als Staatsfeinde in der DDR“, die jetzt im Menschenrechtszentrum Cottbus zu sehen ist. Bereits im Februar hatte die SED-Opferbeauftragte Evelyn Zupke die Ausstellung im Deutschen Bundestag eröffnet.
Paragraph 249 war weit und unscharf formuliert. Die SED-Diktatur nutzte den Paragraphen auch politisch. „Es war geradezu bequem, unangepasste oder missliebige Menschen über den Paragraphen 249 in Haft zu bringen“, sagte die SED-Opferbeauftragte bei der Eröffnung in Cottbus.
Das Ausmaß war enorm: Zwischen 1960 und 1989 wurden mehr als 130.000 Menschen wegen „asozialen Verhaltens“ zu Freiheitsstrafen verurteilt. Am Ende der DDR saß fast jeder vierte Strafgefangene wegen „Asozialität“ im Gefängnis.
Für viele endeten die Folgen nicht mit der Haft. Die Verurteilung als „asozial“ war mit Scham und Stigmatisierung verbunden – und wirkt bei manchen bis heute nach. „Eine Haftstrafe hat ein Anfangsdatum und ein Enddatum. Ein Stigma hat das nicht,“ betonte Evelyn Zupke.
Bei der Eröffnung in Cottbus kamen historische Aufarbeitung, politische Verantwortung und persönliche Erfahrungen zusammen. Neben Evelyn Zupke sprachen Heide Schinowsky, Leiterin der Gedenkstätte Zuchthaus Cottbus und geschäftsführende Vorsitzende des Menschenrechtszentrums Cottbus, Susanne Kschenak, stellvertretende Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur und Sebastian Richter, Leiter der Außenstelle Frankfurt (Oder) des Stasi-Unterlagen-Archivs.

Zeitzeugengespräch mit Thomas Pflug. (© Team Zupke)
Eindrücklich war das Gespräch zwischen Thomas Pflug, der 1977 wegen Paragraph 249 verurteilt worden war und zeitweise in Cottbus einsaß, und Eva Fuchslocher, einer der Ausstellungsmacherinnen.
Viele Betroffene ringen noch immer darum, dass das erlittene Unrecht anerkannt wird. Denn eine Verurteilung nach Paragraph 249 wird heute nicht automatisch aufgehoben. Der Paragraph steht nicht im Regelaufhebungskatalog des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes. Betroffene müssen im Einzelfall nachweisen, dass ihre Verurteilung rechtsstaatswidrig war. Dabei können Menschen mit sehr ähnlichen Lebensgeschichten vor Gericht zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen.
Die SED-Opferbeauftragte wirbt für mehr Gleichbehandlung bei der Rehabilitierung. Eine Möglichkeit wäre, Paragraph 249 ausdrücklich in den Regelaufhebungskatalog aufzunehmen. Wo Akten lückenhaft sind, sollten zudem die Betroffenen selbst stärker gehört werden. Denn die überlieferten Akten zeigen vor allem die Sicht jener Institutionen, die Menschen damals als „asozial“ einstuften, verfolgten und verurteilten.