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Bundesarchivgesetz und Stasi-Unterlagen-Gesetz

Bundesarchivgesetz 

Das Gesetz über die Nutzung und Sicherung von Archivgut des Bundes (BArchG) regelt den Zugang zu den Unterlagen des Bundesarchivs. Hier werden unter anderem folgende Unterlagen verwahrt: 

  • Unterlagen der Stellen der Besatzungszonen, 
  • Unterlagen der Stellen der Deutschen Demokratischen Republik,
  • Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, der mit dieser Partei verbundenen Organisationen und juristischen Personen sowie der Massenorganisationen der Deutschen Demokratischen Republik und
  • Unterlagen der anderen Parteien und der mit diesen Parteien verbundenen Organisationen und juristischen Personen der Deutschen Demokratischen Republik.

Informationen zum Zugang zu den Archivbeständen der Länder erhalten Sie auf der Internetseite des jeweiligen Landesarchivs.

Stasi-Unterlagen-Gesetz

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz (StUG) regelt unter anderem den Zugang zu den Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Die Hinterlassenschaften des Ministeriums für Staatssicherheit dokumentieren die Herrschaftsmethoden und das Herrschaftswissen der kommunistischen Staatspartei SED in der DDR und ihrer Geheimpolizei Stasi. Sie dokumentieren damit vielfach auch den Eingriff des Staates in das Leben seiner Bürger. Der Zugang zu den Akten kann Aufklärung über das eigene Schicksal ermöglichen sowie zur Rehabilitierung von zu Unrecht verurteilten Menschen beitragen. Jeder hat das Recht, jene Unterlagen einzusehen, die das Ministerium für Staatssicherheit über die eigene Person angelegt hat.

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