Die Wehrbeauftragte wird als Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle der Streitkräfte berufen. Zu ihren Kernaufgaben gehört ferner, über die Wahrung der Grundrechte der Soldatinnen und Soldaten sowie über die Einhaltung der Grundsätze der Inneren Führung zu wachen. Als „Anwältin der Soldaten“ nimmt die Wehrbeauftragte eine besondere Stellung innerhalb des parlamentarischen Systems ein – dabei ist sie weder Mitglied des Deutschen Bundestages noch Beamtin.