05.01.2021 Ernährung und Landwirtschaft — Gesetzentwurf — hib 12/2021

Vitamine als Lebensmittelzusatzstoff

Berlin: (hib/EIS) Das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch soll geändert werden. Dazu legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (19/25319) vor, der unter anderem vorsieht, einige Regelungen an die aktuelle Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) anzupassen. Künftig sollen nach einem EuGH-Urteil Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren und sonstige Stoffe mit ernährungsbezogener und physiologischer Wirkung nicht mehr Lebensmittelzusatzstoffen gleichgestellt sein, für die ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt gilt. Das bedeute, dass für Zusatzstoffe wie Vitamine künftig das Erfordernis entfällt, eine Erlaubnis zu beantragen, wenn diese einem Lebensmittel zugesetzt werden. Zudem regelt der Gesetzentwurf Einzelheiten dazu, wie der Online-Handel mit verderblichen Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen amtlich zu überwachen ist. Dazu sollen die Lebensmittelüberwachungs-Behörden anonym Online-Bestellungen tätigen können, um Proben entnehmen zu können.

Marginalspalte