05.01.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 13/2021

Kein Anspruch auf Vermittlungsgutschein

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, auch im Rechtskreis des SGB II (Zweites Buch Sozialgesetzbuch) einen Rechtsanspruch auf Ausstellung eines Vermittungsgutscheins für eine Maßnahme bei einem Träger der privaten Arbeitsvermittlung zu schaffen. Das betont die Regierung in einer Antwort (19/25206) auf eine Kleine Anfrage (19/24717) der AfD-Fraktion. Im SGB III, also im Bereich der Arbeitslosenversicherung, gibt es einen solchen Rechtsanspruch bereits. Bezieher von Hartz-IV-Leistungen können nach Ermessen des Jobcenters ebenfalls einen solchen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV) erhalten, haben aber keinen Anspruch darauf.

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