05.01.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 15/2021

Noch keine Bewertung der Treibhausgasminderungsquote möglich

Berlin: (hib/CHB) Eine Bewertung , welche Folgen eine weiterentwickelte Treibhausgasminderungsquote hat, ist nach Angaben der Bundesregierung zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Dazu lägen lediglich zwei Referentenentwürfe vor, die innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmt seien, heißt es in der Antwort (19/25413) auf eine Kleine Anfrage (19/24888) der FDP-Fraktion.

Die Treibhausgasminderungsquote verpflichtet Unternehmen, die Kraftstoffe in Verkehr bringen, die bei der Verbrennung eines Liters Kraftstoff freigesetzte CO2-Menge zu verringern. Dabei muss eine EU-Richtlinie (RED II) in nationales Recht umgesetzt werden.

Wie aus der Antwort der Bundesregierung hervorgeht, wurden im Jahr 2019 durch den Einsatz von Biokraftstoffen rund 9,7 Millionen Tonnen an CO2-Äquivalent eingespart. Nach eigenen Angaben plant die Bundesregierung, im laufenden Gesetzgebungsverfahren festzuschreiben, dass Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen auf die Verpflichtung der Kraftstoffanbieter anrechenbar ist.

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