05.01.2021 Recht und Verbraucherschutz — Kleine Anfrage — hib 17/2021

Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs

Berlin: (hib/MWO) Nach der Datensicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) erkundigt sich die FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/25561). Die Fragesteller wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, ob es nach ihrer Kenntnis zutrifft, dass die Bundesrechtanwaltskammer (BRAK) beziehungsweise ihre technischen Dienstleister rein technisch jede Nachricht entschlüsseln können. Weiter fragen sie, wie ein „sicherer Übermittlungsweg“ sichergestellt wird, wie der Verzicht auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung beim beA begründet wird und wie ausgeschlossen wird, dass Dritte einen Zugriff auf den „privaten Schlüssel“ erhalten. In diesem Zusammenhang fragen die Abgeordneten, ob die Bundesregierung Kenntnis hat über Pläne zur Weiterentwicklung hin zu einem sogenannten „beA 2.0“.

Wie es in der Anfrage heißt, leidet durch Unsicherheiten in der Nutzung der elektronischen Infrastruktur das Vertrauen der Bürger in den elektronischen Rechtsverkehr. Das müsse nach Ansicht der Fragesteller verhindert werden.

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