05.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 20/2021

Bedarfsgerechte öffentliche Schnellladeinfrastruktur

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung geht nach eigener Aussage davon aus, dass für den beschleunigten Hochlauf der Elektro-Fahrzeuge bis 2022 eine bedarfsgerechte öffentliche Schnellladeinfrastruktur in Deutschland zur Verfügung steht. In ihrer Antwort (19/24945) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24177) verweist die Regierung darauf, dass es mit Stand vom 30. Oktober 2020 mehr als 6.500 im Bundesförderprogramm Ladeinfrastruktur bewilligte Schnellladepunkte gegeben habe, „die noch nicht errichtet waren“. Mit der Neuauflage des Bundesförderprogramms Ladeinfrastruktur im ersten Quartal 2021 und der Ausschreibung für Schnellladestandorte bestehe ein Förderanreiz für den beschleunigten Ausbau der Ladeinfrastruktur bis 2022 und darüber hinaus. Des Weiteren gebe es im Masterplan Ladeinfrastruktur die Zusage der Automobilindustrie zum Aufbau von 15.000 zusätzlichen öffentlichen Ladepunkten, darunter gegebenenfalls auch Schnelladepunkte. Außerdem gebe es Unternehmen, „die Schnellladepunkte ohne Rückgriff auf Förderprogramme des Bundes aufbauen und die zusätzlich entstehen“, heißt es in der Antwort.

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