Hilfe für die Werkstätten während der Pandemie
Berlin: (hib/CHE) Aufgrund der COVID-19-Pandemie und der drastischen Auswirkungen auch auf die Arbeits- und Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen hat sich die Bundesregierung ausnahmsweise bereit erklärt, einmalig einen Teil der Kosten für eine Milderung der damit einhergehenden Einnahmeausfälle der Werkstätten zu übernehmen und somit die Arbeitsentgelte der Werkstattbeschäftigten zu sichern. Die Bundesregierung verzichtet dazu in diesem Jahr auf rund 58,3 Millionen Euro, die dem von ihr verwalteten Ausgleichsfonds aus dem Aufkommen der Ausgleichsabgabe zustehen würden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25204) auf eine Kleine Anfrage (19/24747) der FDP-Fraktion.
Aus der Antwort geht auch hervor, dass am Jahresende 2019 nach der Statistik des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) des Statistischen Bundesamtes von insgesamt rund 273.500 Empfängern von Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen knapp 67.300 Personen Grundsicherungsleistungen nach dem 4. Kapitel des SGB XII erhalten haben.