07.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Kleine Anfrage — hib 34/2021

Trassennutzungskonflikte im SPNV Nordrhein-Westfalen

Berlin: (hib/HAU) Trassennutzungskonflikte im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) Nordrhein-Westfalen thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/25479). Nach Angaben der Abgeordneten entfällt ab dem Fahrplanjahr 2021, entsprechend der Entscheidung der DB Netz AG, den Rahmenvertrag mit den Nahverkehrsverbänden ersatzlos auslaufen zu lassen, der Schutz bestehender SPNV-Trassen durch Rahmenverträge. Die neuen Regeln des Eisenbahnregulierungsgesetzes sähen vor, dass die Jahresfahrpläne fortan jedes Jahr neu konstruiert werden. Dazu müssten alle Anmeldungen neu eingehen und anschließend ein aufwändiges Verfahren zur Lösung von Trassenkonflikten durchlaufen werden, schreiben die Grünen. Ihrer Ansicht nach führt das dazu, „dass eine verlässliche Taktung des Nahverkehrs mit dem Winterfahrplan ab dem 15. Dezember in Nordrhein-Westfalen teilweise nicht mehr möglich ist, da zunehmend Fernverkehrsanbieter in lukrativen Zeitslots auf den Markt drängen, denen der Netzbetreiber aus finanziellen Gründen vorrangig den Zuschlag erteilt, wenn es zu Trassenkonflikten kommt“.

Von der Bundesregierung wollen die Abgeordneten nun wissen, wie sie die dargestellte Problematik des ersatzlosen Auslaufens der Rahmenverträge beurteilt. Gefragt wird auch, ob sich das Bundesverkehrsministerium für einen Vorrang des Nahverkehrs gegenüber den nicht in einem Taktfahrplan fahrenden Fernverkehrszügen einsetzen wird.

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