08.01.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 40/2021

Keine Auskunft aus Bundeszentralregister

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung veröffentlicht keine Information zu der Frage, ob deutsche Mitglieder der Nichtregierungsorganisationen Mare Liberum, Sea Watch, Forschungsgesellschaft Flucht und Migration und Josoor International Solidarity Voreintragungen im Bundeszentralregister haben. Das geht aus der Antwort (19/25078) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor (19/24277). Die Abgeordneten hatten sich darin auf einen Pressebericht berufen, nach dem die griechische Polizei einen Schlepperring gesprengt habe, zu dem auch Nichtregierungsorganisationen gehören sollen.

Das Bundeszentralregistergesetz sieht laut Bundesregierung Auskünfte zu Vorstrafen nur in dem dort vorgesehenen Umfang und zu den dort genannten Zwecken vor und schützt damit berechtigte Interessen der Betroffenen. Diese aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung abzuleitenden schutzwürdigen und gleichfalls Verfassungsrang genießenden Interessen der Betroffenen seien sorgfältig mit den verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechten des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten abzuwägen. „Vorliegend ist nicht ersichtlich, dass der bloße Umstand, dass deutschen Staatsangehörigen im Ausland Straftaten vorgeworfen werden, ein überwiegendes parlamentarisches Informationsinteresse begründet“, schreibt die Bundesregierung.

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