12.01.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 50/2021

Keine Offenlegung von Unternehmensbeteiligungen der DB AG

Berlin: (hib/HAU) Die Bundesregierung lehnt die von der FDP-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (19/21029) erbetene Offenlegung der Unternehmensbeteiligungen der Deutschen Bahn AG (DB AG) ab. Die Offenlegung der Informationen in der vorliegenden Transparenz und Datentiefe könne das wirtschaftliche Handeln der DB AG und der anderen Unternehmen deutlich beeinträchtigen, erhebliche Wettbewerbsnachteile nach sich ziehen und letztlich auch das fiskalische Interesse des Bundes erheblich beeinträchtigen, heißt es in der Antwort der Regierung (19/25585).

„Bei einem Bekanntwerden des umfassenden Überblicks über die Kennzahlen sämtlicher Beteiligungen wäre es Wettbewerbern möglich, ihre Tätigkeit zum Nachteil der DB-Unternehmen auszurichten“, schreibt die Bundesregierung. Die Wettbewerber erhielten dadurch Transparenz über interne Finanzkennzahlen und das gesamte Beteiligungsportfolio sowie Informationen über die tatsächliche Marktposition und Leistungsfähigkeit einzelner Unternehmen. Bei künftigen Verhandlungen, wie zum Beispiel Ausschreibungen von Verkehrsverträgen, aber auch ihrer strategischen Aufstellung gegenüber sämtlicher genannter Unternehmen könnten diese Informationen genutzt werden, um die DB-Unternehmen oder betroffene Drittunternehmen zu schädigen und beispielsweise zu unterbieten. Gleichzeitig hätten die DB-Unternehmen keine Möglichkeit, an vergleichbare Informationen über ihre Wettbewerber zu gelangen.

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