12.01.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 53/2021

Auswirkungen des EU-Klimaziels auf die Kohleverstromung

Berlin: (hib/CHB) Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Anlass, das am 3. Juli 2020 vom Bundestag beschlossene Kohleverstromungsbeendigungsgesetz im Hinblick auf einen schnelleren Kohleausstieg anzupassen. Dies geht aus der Antwort (19/25614) auf eine Kleine Anfrage (19/25015) der Linksfraktion hervor, die sich nach den Auswirkungen des verschärften EU-Klimaziels auf die Kohleverstromung erkundigt hat.

Die Diskussionen um mögliche Änderungen des europäischen Regulierungsrahmens dauerten an, begründet die Bundesregierung ihre Einschätzung. Deshalb gebe es auch noch keine Rechtsgrundlage für ambitioniertere europäische Treibhausgasminderungziele. Unabhängig davon gelte, dass das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz in seiner jetzigen Form grundsätzlich kompatibel mit einem veränderten Marktumfeld für konventionelle Kraftwerke sei. Es sei für die Betreiber also durchaus möglich, ihre Kraftwerke aus Wirtschaftlichkeitsgründen früher stillzulegen als im Gesetz vorgesehen.

Die Auswirkungen eines früheren Kohleausstiegs auf den Strukturwandel in den deutschen Kohleregionen sei aufgrund der sehr komplexen Wechselwirkungen nur schwer zu quantifizieren, schreibt die Bundesregierung weiter. Bund und Länder würden diesen Prozess aufmerksam verfolgen.

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