Rechtshilfeersuchen Russlands in Sachen Nawalny
Berlin: (hib/MWO) Über die Rechtshilfeersuchen der Russischen Föderation in Sachen der Vergiftung des russischen Bloggers und Oppositionspolitikers Alexej Nawalny informiert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25703) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/25084). Wie sie mitteilt, habe die Russische Föderation im Fall Nawalny insgesamt vier Rechtshilfeersuchen an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet, die an die zuständigen Behörden weitergeleitet worden seien. Zudem habe die Bundesregierung die Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation in einem Schreiben über den Stand der Verfahren in Deutschland unterrichtet und ihr zugleich Gelegenheit zur ergänzenden Stellungnahme gegeben. Wie bereits von Nawalny öffentlich verlautbart, habe seine von der Russischen Föderation ersuchte Vernehmung am 17. Dezember 2020 durch die Staatsanwaltschaft Berlin stattgefunden. Die Bundesregierung äußere sich nicht im Einzelnen zu laufenden Rechtshilfeersuchen.
In der Vorbemerkung zu der Antwort weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie sich zu laufenden Rechtshilfeersuchen nicht äußere, um deren Durchführung nicht zu gefährden. Vorliegend berührten die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen, dass das Staatswohl und das Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege gegenüber dem parlamentarischen Informationsrecht wesentlich überwögen. Insofern müsse ausnahmsweise das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse der Bundesregierung zurückstehen.