Sicherung des Qualitätspakt Lehre und des Hochschulpakts
Berlin: (hib/ROL) Zur dauerhaften Sicherung von Fördermaßnahmen im Rahmen der auslaufenden Programme „Qualitätspakt Lehre“ und „Hochschulpakt 2020“ stellt die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/25721). Die Fraktion möchte wissen, wie die Bundesregierung die avisierten und erreichten Ziele in den aufgeführten Pakten und Programmen dauerhaft sichern will und wie die Umsetzung der Ziele des „Zukunftsvertrags Studium und Lehre“ und des Programms „Innovation in der Hochschullehre“ evaluiert wird. Auch interessiert die Abgeordneten, aus welchen Gründen im „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ keine verbindlichen Mittel für die Qualitätssicherung im Studium eingeplant sind und wie viele Mittel gemäß den Vereinbarungen zum „Hochschulpakt 2020“ und dem „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“ für die Jahre 2016 bis 2023 auf zielgerichtete Maßnahmen zur Förderung qualitätsgesicherter Abschlüsse für mehr Studierende entfallen.
Die Linke führt aus, dass mit dem „Hochschulpakt 2020“ und dem „Qualitätspakt Lehre“ zum Ende des Jahres 2020 zwei umfangreiche Förderprogramme auslaufen, die eine Qualitätsverbesserung der Lehrbedingungen an Hochschulen zum Ziel hatten. Vor allem aufgrund gestiegener Studierendenzahlen sollte laut der Linken der „Hochschulpakt 2020“ ein „Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studierender“ darstellen. Hierfür habe der Bund auf Grundlage einer Pauschale pro Studentin/Student zwischen 2011 und 2020 insgesamt 19,9 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt.