13.01.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 55/2021

Durchleuchtung von Finanzdaten durch Auskunfteien

Berlin: (hib/MWO) Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben zu der Kooperation der Auskunftei SCHUFA mit dem Telefonanbieter Telefonica/O2 keine Erkenntnisse vor, die über die hierzu veröffentlichten Pressemeldungen hinausgehen. Die Prüfung und rechtliche Bewertung dieser Kooperation und der Verarbeitung von Daten obliege den dafür zuständigen Aufsichtsbehörden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25655) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25263).

Die Speicherung von Positivdaten aus Kontoauszügen beträfe einen besonders sensiblen Bereich, da in den Kontodaten viele persönliche Informationen über die Kontoinhaberin oder den Kontoinhaber enthalten sind, heißt es weiter in der Antwort. Die zuständigen Aufsichtsbehörden würden dies im Rahmen ihrer Prüfung entsprechend berücksichtigen. Die Bundesregierung setze sich für einen hohen Schutzstandard für Verbraucherinnen und Verbraucher ein. Besonders wichtig sei hierbei unter anderem, dass die datenschutzrechtlichen Standards eingehalten werden. Die Bundesregierung ziehe hierbei die Empfehlungen des Sachverständigenrats für Verbraucherfragen und weitere bestehende europäische und nationale datenschutzrechtliche Regelungen im Rahmen ihrer Überlegungen mit ein.

Die Fraktion hatte unter anderem gefragt, was die Bundesregierung gegen die Durchleuchtung von Finanzdaten von Verbraucherinnen und Verbrauchern durch Auskunfteien wie der SCHUFA tun will. Hintergrund waren laut Anfrage Medienberichte über Versuche der SCHUFA in Kooperation mit Telefonica/O2 Kontoauszüge von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu überprüfen.

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