13.01.2021 Gesundheit — Antwort — hib 56/2021

Corona-Tote in zwei Kategorien erfasst

Berlin: (hib/PK) Das Robert-Koch-Institut (RKI) erfasst nach Angaben der Bundesregierung alle Patienten, die an und mit dem Coronavirus verstorben sind. Das Risiko, an Covid-19 zu sterben, sei für Patienten mit Vorerkrankungen höher. Daher könne es in der Praxis schwierig sein, zu entscheiden, inwieweit die Corona-Infektion direkt zum Tod beigetragen habe, heißt es in der Antwort (19/25653) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/25238) der AfD-Fraktion.

Registriert würden somit Patienten, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben seien (gestorben an) sowie solche mit Vorerkrankungen, die mit dem Virus infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lasse, was die Todesursache gewesen sei (gestorben mit).

Es liege im Ermessen des lokalen Gesundheitsamtes, ob ein Fall als „verstorben an“ oder „verstorben mit“ an das RKI übermittelt werde. Bei einem Großteil der übermittelten Fälle werde „verstorben an der gemeldeten Krankheit“ angegeben.

Marginalspalte