Pandemiebedingte Einschränkungen bei Religionsgemeinschaften
Berlin: (hib/STO) Mit pandemiebedingten Einschränkungen bei den Religionsgemeinschaften befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/24876) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/24404). Darin verweist die Bundesregierung darauf, dass die Entwicklung der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 weitgehende Versammlungs- und Kontaktverbote zur Verhinderung der Verbreitung der Krankheit notwendig gemacht habe. Hiervon seien auch die Zusammenkünfte von Glaubensgemeinschaften betroffen gewesen.
Solche Grundrechtseinschränkungen seien das Ergebnis einer Abwägung, führt die Bundesregierung weiter aus. Der Staat sei einerseits verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz von Gesundheit und Leben zu ergreifen. Diese dürften andererseits die Ausübung der Freiheitsrechte nicht unzumutbar beeinträchtigen. Aus diesem Grund seien die Grundrechtseinschränkungen von Anfang an zeitlich eng befristet gewesen. Auch unterlägen sie der gerichtlichen Kontrolle. „Die Religionsgemeinschaften in unserem Land haben die Einschränkungen zum Schutz des Lebens mitgetragen und darüber hinaus eigene Vorkehrungen getroffen“, heißt es in der Antwort ferner.
Von den finanziellen Folgen sind die Religionsgemeinschaften danach „in unterschiedlichem Ausmaß betroffen“. Laut Vorlage bestehen grundsätzlich Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Hilfen im Rahmen der Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung. Eine spezifische Förderung von Religionsgemeinschaften oder religiösen Einrichtungen durch die Bundesregierung ist den Angaben zufolge nicht geplant.