13.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 58/2021

Bekämpfung von gewaltbereitem Rechtsextremismus in der EU

Berlin: (hib/STO) Die „umfassenden Ansätze“ der Europäischen Union zur Terrorismusbekämpfung bieten laut Bundesregierung „ausreichend Raum, um auch gewaltbereiten Rechtsextremismus und -terrorismus zu bekämpfen“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25215) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24597) weiter ausführt, wurden in den Ratsschlussfolgerungen zum auswärtigen Handeln der EU zur Prävention und Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus von Juni 2020 gewaltbereiter Rechtsextremismus und -terrorismus auf deutsche Initiative hin erstmals explizit aufgeführt.

Durch die Behandlung dieser Themen in den Ratsarbeitsgruppen zu nationalen und internationalen Aspekten der Terrorismusbekämpfung unter deutscher EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 sei dort ein besseres Verständnis der internationalen Vernetzung rechtsextremistischer Personen und Gruppierungen erzielt worden, heißt es ferner in der Vorlage. Gleichzeitig seien die Mitglieder der Arbeitsgruppen für die Gefahren aus diesem Phänomenbereich sensibilisiert und die Diskussion über ein gemeinsames Vorgehen eingeleitet worden. Damit seien die Themen nachhaltig auf der Tagesordnung der beiden Ratsarbeitsgruppen etabliert worden, um dort auch nach dem Ende der deutschen EU-Ratspräsidentschaft weiter behandelt zu werden.

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