13.01.2021 Arbeit und Soziales — Ausschuss — hib 59/2021

Sicherheit für Plattformarbeit

Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Mittwochvormittag zwei Anträge der Linksfraktion zur sozialen Sicherheit für Crowd- und Gig-Worker auf digitalen Plattformen abgelehnt. Den Antrag (19/16886) „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Gig-Worker bei der ortsgebundenen Plattformarbeit“ lehnte die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP ab, wohingegen sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Für den Antrag (19/22122) „Gute Arbeit und soziale Sicherheit für Crowd-Worker bei der ortsungebundenen Plattformarbeit“ stimmten nur Die Linke und die Grünen, alle anderen Fraktionen lehnten diesen Antrag ab.

In dem Antrag zu sogenannten Gig-Workern hatte Die Linke argumentiert, Plattformbetreibern müsse die Möglichkeit genommen werden, sich ihren Pflichten als Arbeitgeber zu entziehen. Sie verlangte von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der unter anderem klarstellt, dass es sich bei Beschäftigten der Gig-Ökonomie grundsätzlich um Arbeitnehmer der Plattformbetreiber handelt. Auch sollte eine Beweislastumkehr im Statusfeststellungsverfahren eingeführt werden, die von den Plattformbetreibern verlangt, zu widerlegen, dass eine abhängige Beschäftigung existiert.

In dem Antrag zu sogenannten Crowd-Workern kritisierte die Fraktion, dass diesen zentrale Schutzrechte fehlten. Mit dem Begriff Crowd-Work würden in der Regel Dienstleistungen beschrieben, „die ortsunabhängig erbracht und über Internet-Plattformen vermittelt und koordiniert werden“. Für die betroffenen Selbstständigen gelte kein Mindestlohn und kein Arbeits- oder Kündigungsschutz. Dies sei sehr problematisch, schreiben die Abgeordneten. Sie fordern deshalb neben einer Mindestentlohnung auch die Stärkung der Mitbestimmungsrechte von Crowd-Workern, etwa durch eine Anpassung des Betriebsverfassungsgesetzes.

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