13.01.2021 Arbeit und Soziales — Antwort — hib 62/2021

SodEG-Zuschüsse bleiben bei 75 Prozent

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Zuschüsse im Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) zu erhöhen. Eine Erhöhung des SodEG-Zuschusses auf 100 Prozent der durchschnittlichen Monatseinnahmen des Vorjahres sei nicht beabsichtigt, schreibt die Regierung in einer Antwort (19/25636) auf eine Kleine Anfrage (19/25167) der FDP-Fraktion. Mit dem Gesetz werden soziale Dienstleister in der Krisenbewältigung unterstützt und es wird sichergestellt, dass diese auch während der Corona-Pandemie ihren Auftrag erfüllen können.

SodEG-Zuschüsse würden gezahlt, wenn der soziale Dienstleister seine Dienstleistungen pandemiebedingt nicht oder nur eingeschränkt erbringen kann. In diesem Fall verminderten sich auch die Kosten der sozialen Dienstleister, zum Beispiel durch geringere Heiz-, Strom- und Unterhaltskosten für (nicht genutzte) Einrichtungen und Fahrzeuge, führt die Regierung aus. Durch die Obergrenze der SodEG-Zuschüsse von 75 Prozent werde deutlich, dass soziale Dienstleister im Rahmen des Sicherstellungsauftrags unterstützt werden müssten. „Gleichwohl war und ist mit dem SodEG keine vollumfängliche Garantie beziehungsweise Erstattung sämtlicher Aufwendungen der sozialen Dienstleister verbunden“, heißt es in der Antwort.

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