14.01.2021 Recht und Verbraucherschutz — Gesetzentwurf — hib 66/2021

AfD will Änderung des Handelsgesetzbuchs

Berlin: (hib/MWO) Die AfD-Fraktion hat den Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung verjährungsbedingter Einnahmeausfälle bei Forderungen aus Ordnungsgeldverfahren gemäß Paragraf 335 des Handelsgesetzbuches vorgelegt (19/25809). Danach soll die Verjährungsfrist für die Vollstreckung von Ordnungsgeld abweichend von Artikel 9 Absatz 2 Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch (EGStGB) von aktuell zwei Jahren auf vier Jahre verlängert werden. Hierdurch werde dem Bundesamt für Justiz (BfJ) genügend Zeit eingeräumt, um die Ordnungsgeldforderungen fristgerecht einzutreiben. Kosten seien damit nicht verbunden.

Angesichts der Tatsache, so der Entwurf, dass nahezu ein Drittel der festgesetzten Ordnungsgelder nicht rechtzeitig habe vollstreckt werden könne, es infolgedessen zu erheblichen Forderungsausfällen gekommen sei und daneben auch die Notwendigkeit bestehe, geltende Rechtsnormen effektiv durchzusetzen, sei eine gesetzliche Verlängerung der Vollstreckungsverjährungsfrist nach wie vor notwendig und geboten.

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