14.01.2021
Inneres und Heimat — Antwort — hib 67/2021
Rückführungen nach Guinea
Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hält eine Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger Personen nach Guinea nach eigenen Angaben für möglich. Sie verfolge die Entwicklung der menschenrechtlichen Lage in Guinea aufmerksam, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25290) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/24323). Nach ihrer Kenntnis seien homosexuelle Handlungen in Guinea zwar formell strafbar, Verfahren darüber würden aber in der Regel nicht angestrengt.