Unterstützung von Zirkusunternehmen
Berlin: (hib/EIS) Zirkusunternehmen und Schaustellerbetriebe haben mit der Soforthilfe im Mai 2020, mit der Überbrückungshilfe I von Juni bis August 2020, mit der Überbrückungshilfe II von September bis Dezember 2020 und mit der Novemberhilfe sowie mit der Dezemberhilfe Unterstützung erhalten. Darüber hinaus sehe die geplante Überbrückungshilfe III mit einer Laufzeit von Januar bis Juni 2021 Förderungen auch für Zirkusunternehmen und Schaustellerbetriebe vor, heißt es in einer Antwort (19/25499) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/24957) der AfD-Fraktion. Weiter wird in der Antwort ausgeführt, dass die Bundesregierung einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen plane. Unter anderem sollen damit im nächsten Jahr Bonuszahlungen für Kulturveranstaltungen mit reduzierten Zuschauerzahlen ermöglicht und das Risiko von Corona-bedingten Veranstaltungsabsagen ab Sommer 2021 abgefedert werden. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) erarbeite derzeit die Details dazu. Noch sei nicht geklärt, welche Veranstaltungen durch den geplanten Sonderfonds unterstützt werden können.