18.01.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 77/2021

Keine Angaben zu Erkenntnissen zu sogenanntem Tiergartenmord

Berlin: (hib/MWO) Zu Fragen der AfD-Fraktion nach Erkenntnissen zum sogenannten Tiergartenmord und dem Hintergrund des Mordopfers (19/24939) nimmt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25744) Stellung. Wie es darin heißt, äußert sich die Bundesregierung aufgrund der seit dem 7. Oktober 2020 andauernden Hauptverhandlung nicht zu Einzelheiten der in der Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof (GBA) benannten Beweismittel. Die Beweismittel zum Tathintergrund beruhten im Wesentlichen auf Erkenntnissen der zuständigen deutschen Ermittlungsbehörden, des Landeskriminalamts (LKA) Berlin und des Bundeskriminalamts, der Nachrichtendienste Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst sowie auf Erkenntnissen ausländischer Behörden, die Auskünfte aufgrund Europäischer Ermittlungsanordnungen erteilt haben. Auch Einzelheiten der Beweisführung könnten aufgrund der andauernden Hauptverhandlung nicht benannt werden.

Wie die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort schreibt, ist der parlamentarische Informationsanspruch grundsätzlich auf die Beantwortung gestellter Fragen in der Öffentlichkeit angelegt. Die Bundesregierung sei jedoch nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass Fragen zum Tötungsopfer aufgrund der Wahrung der Grundrechte des Selimchan Ch. (postmortaler Persönlichkeitsschutz) nicht beantwortet werden könnten. Es werde nach höchstpersönlichen Angaben aus dem Asylverfahren eines Tötungsopfers gefragt; deshalb müsse insoweit das parlamentarische Fragerecht ausnahmsweise zurücktreten. Verwiesen wird auf die Bundestagsdrucksachen 19/16160 und 19/17359.

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