19.01.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 84/2021

Rechtsstaatsmechanismus als Instrument der Prävention

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung betrachtet das Verfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrages (EUV) als wichtiges Kontroll- und Sanktionsinstrument, um die in Artikel 2 festgehaltenen gemeinsamen Werte der Europäischen Union zu schützen. Wie sie in der Antwort (19/25773) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25235) schreibt, sieht das Verfahren Präventivmaßnahmen im Falle einer eindeutigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der EU-Werte vor, und ein Sanktionsverfahren, wenn eine solche Verletzung bereits stattgefunden hat.

Die Bundesregierung ist nach eigenem Bekunden der Auffassung, dass darüber hinaus auch ein Instrument des Dialogs und der Prävention wichtig ist. Daher habe sie in ihrer Ratspräsidentschaft einen Rechtsstaatsmechanismus etabliert, der eine vertiefte Erörterung der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten ermögliche. Er solle als präventives Instrument dazu beitragen, dass im Wege der Zusammenarbeit und des Dialogs eine gemeinsame Kultur der Rechtsstaatlichkeit geschaffen wird. „Durch regelmäßige Diskussionen und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedstaaten, unter anderem im Rat der Europäischen Union, soll ein gemeinsames Verständnis von Rechtsstaatlichkeit gefördert und gefestigt werden“, heißt in der Antwort.

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