19.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 84/2021

Waldbrandbekämpfung aus der Luft

Berlin: (hib/STO) Um Fragen der Bekämpfung von Waldbränden aus der Luft geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/25665) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25405). Danach wurde in der von der Innenministerkonferenz (IMK) im Dezember 2019 beschlossenen nationalen Vegetationsbrandbekämpfungsstrategie folgender strategischer Grundsatz beschlossen: „Für die luftgebundene Unterstützung der Brandbekämpfung werden Hubschrauber mit Löschwasseraußenlastbehältern als geeignetes Einsatzmittel für Deutschland angesehen. Für schnelle Soforteinsätze soll in Ländern mit schwieriger Topografie oder mit Kampfmittelbelastung die Aufrüstung von Polizeihubschraubern mit kleinen Traglasten (bis 1.000 Liter Wasser) geprüft werden. Zur Luftunterstützung bei großflächigen Vegetationsbränden sind Hubschrauber mit größeren Traglasten ein geeignetes Einsatzmittel.“

Wie die Bundesregierung weiter ausführt, haben die Länder in ihrem Arbeitspapier „Waldbrandschutz“ zudem festgestellt: dass Löschflugzeuge „für Deutschland eher nicht sachgerecht“ seien, „da nicht ausreichend geeignete Seen zur Wasseraufnahme im Vorbeiflug (“Flugbetankung„) zur Verfügung stehen“, und Hubschrauber „deutlich flexibler, wirksamer und effizienter“ seien.

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