Bekämpfung von Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung
Berlin: (hib/STO) Wie die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei der Bekämpfung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung koordiniert wird, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25679(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25390(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Danach nimmt das Bundeskriminalamt (BKA) die Aufgabe als Zentralstelle im Phänomenbereich sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie der Verbreitung, dem Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften wahr. Die originäre Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung der Strafverfolgung in diesem Deliktsbereich obliegt laut Vorlage den Ländern.
Eine Koordinierung der Bekämpfung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolge im Rahmen der langjährig etablierten Bund-Länder-Zusammenarbeit, führt die Bundesregierung weiter aus. Seit dem Jahr 1997 finden hierzu den Angaben zufolge insbesondere regelmäßig Expertentagungen des BKA und der Ansprechstellen Kinderpornografie der Landeskriminalämter statt, in denen unter anderem einheitliche Abläufe als „best practice“ erarbeitet werden.