21.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 89/2021

Bekämpfung von Straftaten gegen sexuelle Selbstbestimmung

Berlin: (hib/STO) Wie die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden des Bundes und der Länder bei der Bekämpfung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung koordiniert wird, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25679) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25390). Danach nimmt das Bundeskriminalamt (BKA) die Aufgabe als Zentralstelle im Phänomenbereich sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen sowie der Verbreitung, dem Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften wahr. Die originäre Zuständigkeit für die Aufgabenwahrnehmung der Strafverfolgung in diesem Deliktsbereich obliegt laut Vorlage den Ländern.

Eine Koordinierung der Bekämpfung von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfolge im Rahmen der langjährig etablierten Bund-Länder-Zusammenarbeit, führt die Bundesregierung weiter aus. Seit dem Jahr 1997 finden hierzu den Angaben zufolge insbesondere regelmäßig Expertentagungen des BKA und der Ansprechstellen Kinderpornografie der Landeskriminalämter statt, in denen unter anderem einheitliche Abläufe als „best practice“ erarbeitet werden.

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