21.01.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 90/2021

Angriffe auf Parteirepräsentanten im Jahr 2020

Berlin: (hib/STO) Über Angriffe auf Repräsentanten und Einrichtungen von Parteien berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/25664) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/25517). Danach wurden im vergangenen Jahr mit Stand vom 22. Dezember 1.360 Straftaten mit dem Angriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gemeldet. Davon waren den Angaben zufolge Vertreter der AfD in 645 Fällen betroffen, Vertreter der CDU in 162 Fällen und Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen in 161 Fällen. In 141 Fällen waren laut Vorlage Vertreter der SPD betroffen, in 124 Fällen Vertreter der Linken, in 32 Fällen Vertreter der CSU und in 30 Fällen Vertreter der FDP.

Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im Jahr 2020 zudem 454 Straftaten gemeldet, die dem Angriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ zugeordnet werden. Davon waren laut Bundesregierung in 162 Fällen die AfD betroffen, in 96 Fällen die SPD, in 58 Fällen die CDU und in 52 Fällen Die Linke, während auf die Grünen 37 Fälle, auf die FDP 23 Fälle und auf die CSU drei Fälle entfielen.

Da bei den Angriffszielen „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ Mehrfachnennungen möglich sind, ist ein Aufsummieren laut Bundesregierung „nicht sachgerecht“. Zugleich weist die Bundesregierung daraufhin, dass die Fallzahlen vorläufigen Charakter haben und durch Nach- beziehungsweise Änderungsmeldungen noch Veränderungen unterworfen sind.

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